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KZ-Tattoo: Schneller Prozess, geringes Strafmaß

Tattoo mit Schrift "Jedem das Seine" - NPD-Mann vor Gericht. Im Bild: das Haupttor des KZ Buchenwald.
Tattoo mit Schrift "Jedem das Seine" - NPD-Mann vor Gericht. Im Bild: das Haupttor des KZ Buchenwald. ©AP
Ein unerträglicher Anblick im Spaßbad: Ein NPD-Mann präsentierte Ende November den anderen Badegästen sein großflächiges Nazi-Tattoo. Die Justiz reagiert im Rekordtempo.

In Oranienburg bei Berlin muss sich an diesem Dienstag (9.30 Uhr) ein Mann vor Gericht verantworten, der in einem Schwimmbad ein KZ-Tattoo zur Schau gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin klagte den Mann wegen Volksverhetzung an und beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Damit kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um einen 27-Jährigen, der für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim sitzt und Gemeindevertreter in Panketal ist. Das Tattoo am unteren Rücken des Mannes zeigt die Umrisse eines Konzentrationslagers, darunter ist in gotischer Schrift “Jedem das Seine” zu lesen. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. Es ist nur ein Verhandlungstermin angesetzt.

Einem anderen Badegast war die Tätowierung Ende November in dem sogenannten Spaßbad aufgefallen Er machte davon ein Foto und veröffentlichte es bei Facebook. Dazu schrieb er: “Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum”. Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf.

Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum: KZ-Tattoo mit dem Spruch “Jedem das seine”.

Posted by Alexander Marguier on Samstag, 21. November 2015

Volksverhetzung

Wer Verbrechen des Nationalsozialismus öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Außerdem müsse die Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens bestehen, sagte Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin, der Deutschen Presse-Agentur. Das sei im Oranienburger Fall naheliegend, da sich der Fall in einem öffentlichen Schwimmbad abspielte.

Vor Gericht müsse der Angeklagte das Tattoo nicht dem Richter zeigen. “Er könnte es sogar entfernt haben, strafbar wäre es trotzdem”, erklärte Heger weiter. Es komme darauf an, zu beweisen, dass der Mann es öffentlich zeigte. Auch sei der Rechtsextreme im Fall einer Verurteilung nicht gezwungen, das Tattoo zu entfernen oder die Öffentlichkeit zu meiden. “Dann zieht er halt ein T-Shirt drüber oder bindet sich ein Handtuch drum, dass man es nicht sehen kann.”

Beschleunigtes Verfahren: Prozess im Eiltempo, begrenztes Strafmaß

Bei beschleunigten Verfahren handelt es sich laut Heger um vereinfachte, verkürzte Prozesse. Es gebe beispielsweise keine schriftliche Anklage – dafür liege das Höchststrafmaß bei nur einem Jahr. “Das hat den Sinn, dass man Fälle, die klar liegen, die einfach sind und die nicht ganz so schwer wiegen, schnell aburteilt und dadurch die Justiz ein bisschen schont.” Bei nicht ganz schwerwiegender Kriminalität sei eine schnelle Reaktion außerdem oft wichtiger als eine besonders strenge.

Normalerweise werde eine Haftstrafe im beschleunigten Verfahren zur Bewährung ausgesetzt, erklärte Heger. Das hänge aber auch etwa vom Verhalten vor Gericht oder von etwaigen Vorstrafen ab. (dpa)

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