Volksschullehrerin entlassen, weil sie als "Orgasmus-Päpstin" tätig war

Das Vertrauen in die Pädagogin sei durch dieses nebenberufliche Engagement nicht mehr gegeben gewesen, bestätigte die Bildungsdirektion einen Online-Bericht der "OÖN" am Mittwoch.
Vertrauensverlust
Bildungsdirektor Alfred Klampfer begründetet die - laut "OÖN" bereits vor Weihnachten ausgesprochene - Entlassung damit, dass "nach Einbeziehung der Beteiligten und der erforderlichen Erhebungen sowie nach reiflicher Prüfung diese Entscheidung gefällt worden ist". Laut einschlägiger Gesetze habe eine Pädagogin in ihrem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt", hieß es in der schriftlichen Stellungnahme weiter. Dies sei im Fall jener Lehrerin nicht mehr gegeben gewesen.
Lehrerin will gerichtlich vorgehen
Die Betroffene habe inzwischen einen Anwalt beauftragt, gegen ihre Entlassung gerichtlich vorzugehen, berichteten die "OÖN" weiter. "Ich hätte mir gedacht, dass auch die Bildungsdirektion im 21. Jahrhundert doch eine Spur aufgeklärter ist", wird der Anwalt zitiert.
(APA)
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