Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (22. April 2013) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Riefensberg haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen im Gemeindeamt Riefensberg auf:
Montag, 15. April 8.00 bis 16.00
Dienstag, 16. April 8.00 bis 20.00
Mittwoch, 17. April 8.00 bis 16.00
Donnerstag, 18. April 8.00 bis 20.00
Freitag, 19. April 8.00 bis 16.00
Samstag, 20. April 9.00 bis 11.00
Sonntag, 21. April 9.00 bis 11.00
Montag, 22. April 8.00 bis 16.00
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