Vogelgrippe: Stallpflicht in Vorarlberg wird aufgehoben

Die geänderte Verordnung gilt Samstag und betrifft in Vorarlberg die Gemeinden entlang des Bodenseeufers, am Rhein bis hinauf nach Feldkirch und im Vorderbregenzerwald, die seit Jänner dieses Jahres als Risikogebiete gegolten haben.
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht gilt immer noch für das ganze Bundesgebiet ein erhöhtes Geflügelpestrisiko, sodass weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Hühner dürfen nicht gemeinsam mit Enten oder Gänsen gehalten werden. Zur Verhinderung des Kontaktes mit virushaltigen Ausscheidungen sollen die Hühner nicht im Freien gefüttert werden, auch sollen diese nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden.
Erleichterung bei Freiland-Betrieben
Das Ende der Stallpflicht wird vor allem von den großen Betrieben mit Freilandhaltung sehr begrüßt. Betriebe mit mehr als 50 Hühnern in den Risikogebieten mussten zuletzt ihre Tiere dauernd im Stall halten. In weiterer Folge hätte das bedeutet, dass nach 16 Wochen ohne Auslauf die Eier nicht mehr als Freilandeier vermarktet hätten werden dürfen. Dies ist somit vorerst abgewendet.
(VOL.AT)
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