Sie sieht eine Stallpflicht für Hausgeflügel und andere als Haustiere gehaltene Vögel vor. Betroffen sind elf Bodensee-Anrainergemeinden, darunter auch die Landeshauptstadt Bregenz.
Ein Verdachtsfall bekannt
Bregenz, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Lustenau und Wolfurt wurden vom Gesundheitsministerium aufgrund ihrer Lage als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen. Wie viele Geflügelhalter in diesen Gemeinden angesiedelt sind, war vorerst nicht zu erfahren. Aus einem der Betriebe wurde allerdings am Donnerstag bereits ein Verdachtsfall bekannt. Entsprechende Proben wurden an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) geschickt, die Ergebnisse sollen noch am Freitag vorliegen.
Vorsichtsmaßnahmen treffen
Bezugnehmend auf die Verordnung des Bundes strich das Land die Bedeutung des Trinkwassers für das Hausgeflügel hervor. Es darf sich dabei nicht um Oberflächenwasser handeln, zu dem Wildvögel Kontakt haben, hieß es in einer Presseaussendung. Außerdem müssen vor dem Betreten eines Stalles die Straßenschuhe desinfiziert oder beim Stalleingang gegen Stallschuhe ausgetauscht werden. Bei Auffälligkeiten bei Geflügel und Hausvögeln – etwa wenn die Tiere die Futter- und Wasseraufnahme verweigern, keine oder verformte Eier legen – ist zudem sofort die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu informieren.
Das hochansteckende H5N8-Virus hat sich mittlerweile in Europa weiter ausgebreitet. Betroffen sind sechs Länder. Neben Österreich sind das Deutschland, die Schweiz, Dänemark, Ungarn und Polen.
(APA)
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