Darauf haben sich am Mittwochnachmittag das Land und die betroffenen Gemeinden geeinigt, teilte der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) nach Ende der Besprechung der APA mit. Kern des Programms ist es, die weitere Ausbreitung des Virus’ zu verhindern.
Ausbreitung stoppen
“Es muss alles unternommen werden, damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet”, stellte Schwärzler fest. Das Hauptaugenmerk gelte nun dem Schutz des Hausgeflügels und der Geflügel-Betriebe. Nach Angaben des Landesrats wird die Verordnung des Bundesministeriums zur Stallpflicht für Geflügel morgen, Donnerstag, schlagend werden. Wie groß die Schutzzone sein wird, wusste Schwärzler vorerst nicht, er rechnete aber mit einem zwei bis drei Kilometer breiten Gürtel entlang des Bodenseeufers. Wichtig sei überdies – auch außerhalb der Schutzzone – im Nahbereich von Gewässern den Kontakt von Geflügel mit Wasservögeln zu vermeiden.
Keine Gefahr für Menschen
Um das Einsammeln und die Entsorgung der toten Wasservögel werden sich die Kommunen kümmern, sagte Schwärzler. Das sei mit den Gemeinden so abgesprochen. Entsprechende Vorkehrungen würden bei den Bauhöfen und der Feuerwehr getroffen.
Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) wies darauf hin, dass der H5N8-Virus für den Menschen zwar keine Gefahr darstelle, trotzdem seien nach dem Kontakt mit toten Vögeln Schutzmaßnahmen – Kleidungswechsel, etc. – zu ergreifen. Deshalb gelte für Hund Leinenzwang.
Der Sieben-Punkte-Plan im Wortlaut:
- Es ist alles zu tun, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden und Hausgeflügelbetriebe zu schützen.
- Die Gemeinden kümmern sich um das Einsammeln toter Vögel und die Dokumentation der Funde. Die Bauhöfe sind entsprechend instruiert und können bei Bedarf auf die Mithilfe der Feuerwehren zählen.
- Bis morgen, Donnerstag, wird – nach Absprache mit den anderen Bodenseeanrainerländern – eine Verordnung des Bundes erwartet
- Es wird eine Schutzzone festgelegt, innerhalb derer Stallpflicht gelten wird, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel zu vermeiden.
- Diesbezüglich wird auch außerhalb der Schutzzone an die Eigenverantwortung von Geflügelbesitzern appelliert.
- Wer innerhalb der Schutzzone tote Vögel sichtet, sollte das am besten gleich bei der Gemeinde zu melden.
- Von dem Grippevirus H5N8, das bei den jetzt aufgefundenen toten Vögeln festgestellt wurde, sind – im Gegensatz zu den Fällen vor zehn Jahren – weltweit keine Übertragungsfälle auf den Menschen oder auf andere Haustiere bekannt. Trotzdem sind nach Kontakt mit toten Vögeln oder vor dem Betreten eines Geflügelstalles aus Hygienegründen Desinfektion und Kleider- bzw. Schuhwechsel geboten, um das Virus nicht zu transportieren. Aus dem gleichen Grund gilt für Hunde Leinenzwang.
(APA)
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