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Nach weiterem Vogelgrippe-Fall Stallpflicht ab Donnerstag

Die Gänse werden getötet
Die Gänse werden getötet ©APA/dpa
Nach dem nun im oberösterreichischen Bezirk Steyr aufgetretenen weiteren Fall von Vogelgrippe H5N1 hat das Gesundheitsministerium am Mittwoch eine Stallpflicht in Risikogebieten ab Donnerstag verhängt. Demnach sind in Gebieten mit "stark erhöhtem Risiko" Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel "dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind", hieß es in einer Aussendung.

Der neue Fall betrifft einen Geflügelbetrieb mit rund 700 Gänsen - das Ministerium sprach von rund 800 - in Steyr, wie das Land Oberösterreich in einer Aussendung mitteilte. Etliche Tiere seien bereits verendet, das restliche Geflügel werde auf Anordnung des Magistrats getötet. Der betroffene Betrieb liege nahe an der Enns, wo in den vergangenen Wochen vereinzelt verendete Wildvögel positiv auf das Virus getestet worden waren. Der erste bestätigte Fall betraf eine Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025.

Rund um den Betrieb in Steyr wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern, hieß es in der Aussendung. Das bedeutet u.a. Stallpflicht, eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen.

Ganz Österreich "Gebiet mit erhöhtem Risiko"

Seit 3. November ist das gesamte österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" definiert. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden. Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung wurden "unverzüglich umfassende Bekämpfungsmaßnahmen" eingeleitet, so das Gesundheitsministerium. Der betroffene Geflügelbestand wird demnach gekeult. Rund um einen betroffenen Betrieb werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und risikobasierte Kontrollen aller Geflügelhaltungen gestartet. Zusätzlich gelten erhöhte Vorgaben zu Biosicherheit und Stallhygiene.

Schutzzone (Drei-Kilometer-Radius):

In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und gegebenenfalls beprobt. In der Schutzzone gelten: folgende Vorgaben:

- Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten - Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Tiergesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme - Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs - Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen - Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß - Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr - Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. Für Erzeugnisse, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.

Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius):

Im angrenzenden Bereich bis zehn Kilometer werden geflügelhaltende Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Kontrollen erfolgen gemäß einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Unabhängig vom aktuellen Ausbruch gelten österreichweit in Gebieten mit erhöhtem Risiko verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:

- Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten - Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen - Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand - Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist - Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln - Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.

(S E R V I C E - Nähere Infos zur aviären Influenza und Sicherheitsmaßnahmen unter und )

(APA)

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