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Handelsverband: Einkäufe via Amazon Alexa sind in Österreich rechtswidrig

Ein Kauf über Amazon Alexa widerspricht klar dem österreichischem Verbraucherrecht.
Ein Kauf über Amazon Alexa widerspricht klar dem österreichischem Verbraucherrecht. ©AP
Amazon Alexa erobert die heimischen Wohnzimmer - ein Einkauf mittels Dash Buttons bzw. Sprachassistenz widerspricht jedoch dem österreichischen Verbraucherrecht.

Seit 2016 bietet Amazon auch in Deutschland und Österreich seine Dash Buttons an – kleine WLAN-Knöpfe, welche der Verbraucher beispielsweise auf die Kaffeemaschine kleben kann, um Bohnen fortan einfach per Knopfdruck bei Amazon zahlungspflichtig zu bestellen. Zumindest in Deutschland ist damit jetzt Schluss: Das Oberlandesgericht München verurteilte Amazon vergangene Woche in zweiter Instanz auf Unterlassung.

Kauf per Dash Button: VKI klagt Amazon

Die rechtliche Grundlage für das (noch nicht rechtskräftige) Verbot basiert auf einer EU-Richtlinie. So behält sich Amazon vor, ein anderes Produkt zu liefern als das, welches im Dash Button voreingestellt ist. Auch der Preis des betreffenden Produktes kann sich ändern, ohne dass der Verbraucher vorab darüber informiert wird.

Vor diesem Hintergrund hat der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) im Oktober 2018 auch in Österreich eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Ein erstes Urteil ist noch heuer zu erwarten. Der Handelsverband unterstützt die Initiativen der Verbraucherschützer. Da sich das deutsche Urteil auf eine EU-Richtlinie bezieht, ist auch ein Verbot in Österreich sehr wahrscheinlich.

“Natürlich wollen wir für die österreichischen Konsumenten ein möglichst bequemes Einkaufserlebnis sicherstellen – jedoch nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes. An diese Regeln müssen sich alle Handelsunternehmen halten, auch multinationale Digitalkonzerne wie Amazon”, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Kauf über Alexa widerspricht österreichischem Verbraucherrecht

Der Handelsverband hat nun auch Käufe über die Sprachassistentin Amazon Alexa genauer unter die Lupe genommen. Testbestellungen haben gezeigt, dass die Konsumentenschutzbestimmungen bei Bestellungen via Alexa in Österreich nicht eingehalten werden.

Hintergrund: Basierend auf der erwähnten EU-Richtlinie muss in Österreich gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz dem Konsumenten vor einem Online-Kauf der Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Abgaben und Steuern bekanntgegeben werden.

Gesamtpreis muss vor Betsellung bekanntgegeben werden

Bei den Testbestellungen wurde von Alexa jeweils vor der endgültigen Bestellung die Produktbezeichnung sowie der Preis genannt. Eine Bejahung der Frage von Alexa, ob der Artikel jetzt gekauft werden soll, reicht aus und die Bestellung wird zahlungspflichtig aufgegeben. Soweit so gut. Erst nach der Kauf-Bestätigung nennt Alexa jedoch einen um 1 Prozent höheren Gesamtpreis für das soeben bestellte Produkt.

Die Erklärung ist folgende: Der von Alexa zunächst genannte Preis enthält die deutsche Mehrwertsteuer (19 Prozent), erst nach zahlungspflichtiger Bestellung wird der tatsächliche Kaufpreis inkl. österreichischer Mehrwertsteuer (20 Prozent) genannt. Dieses Vorgehen widerspricht klar der geltenden Rechtslage.

(Red)

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