Vierparteienantrag: Verschiebung der BP-Wahl beschäftigt den Nationalrat

Auch die neuen Wählerverzeichnisse werden von den Parteien beantragt. Beschlossen wird dieser Antrag aber erst am 21. September.
BP-Wahl-Terminverschiebung: Nötiges Prozedere
Denn zunächst muss der Vierparteienantrag im Verfassungsausschuss am 15. September plenarreif gemacht werden. Mit dem Antrag wird die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, einen neuen Termin für die vom VfGH aufgetragene Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl festzusetzen. Da seit der – aufgehobenen – Stichwahl dann ein halbes Jahr vergangen ist, wird außerdem beschlossen, die Wählerverzeichnisse zu aktualisieren. Damit können all jene Jugendlichen, die zwischen dem 22. Mai und dem 4. Dezember 16 Jahre alt geworden sind, auch an der Wahl des neuen Staatsoberhauptes teilnehmen.
(apa/red)
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