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Vier Pfoten warnt vor Lebensgefahr für zurückgelassene Hunde im Sommer im Auto

Für Hunde besteht in heißen Autos im Sommer Lebensgefahr.
Für Hunde besteht in heißen Autos im Sommer Lebensgefahr. ©Pixabay (Sujet)
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten hat am Montag davor gewarnt, Hunde bei sommerlicher Hitze im Auto zu lassen. Auch für Kinder besteht Gefahr, warnt der ARBÖ.

Laut Vier Pfoten kann sich ein Auto bei hohen Temperaturen so stark aufheizen, dass "der Hund einen Hitzschlag erleidet und durch multiples Organversagen stirbt", erklärte die Heimtierexpertin von Vier Pfoten, Julia Eppinger. Besonders wenn ein Auto in der Sonne steht, können die Temperaturen im Inneren nach Informationen von Vier Pfoten schnell extrem ansteigen.

Lebensgefahr für Hunde: Tiere im Sommer nicht im Auto lassen

"Bei sommerlichen 28 Grad Außentemperatur sind es im Auto nach 30 Minuten schon 44 Grad. Und bei 36 Grad Außentemperatur heizt sich das Auto nach nur 30 Minuten auf 52 Grad auf", so die Tierschutz-NGO. Wer einen Hund in einem überhitzten Auto entdeckt, sollte zunächst versuchen, die Halterin oder den Halter ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich, empfiehlt Vier Pfoten, umgehend Polizei oder Feuerwehr zu verständigen. "In akuten Notfällen darf auch die Scheibe eingeschlagen werden - idealerweise nach vorheriger Dokumentation der Situation mit Fotos oder Videos und im Beisein von Zeugen", so die NGO.

ARBÖ warnt: Bei Hitze keine Kinder im Auto zurücklassen

Auch für Kinder, ältere Menschen und chronisch Kranke kann das Auto bei Hitze lebensgefährlich werden. Der ARBÖ spricht eine dringende Warnung aus: Kinder und Tiere sollten niemals im Auto gelassen werden, auch nicht für kurze Momente. Die Gefahr wird immer wieder unterschätzt, was jährlich zu Vorfällen führt. Häufig ist es dem schnellen Handeln aufmerksamer Passanten zu verdanken, dass Betroffene rechtzeitig aus überhitzten Fahrzeugen gerettet werden. Rechtlich ist man verpflichtet, in solch lebensbedrohlichen Situationen zu helfen; andernfalls droht eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung. "Wenn Lebensgefahr besteht hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt," erklärt auch Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

(APA/Red)

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