Vier Drogendealer in Korneuburg verurteilt

Wegen Suchtgifthandels sind am Dienstag am Landesgericht Korneuburg vier junge Männer schuldig gesprochen worden. Sie wurden zu – teilweise bedingten – Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und 14 Monaten verurteilt. Sie hatten laut Anklage via Internet vor allem Ecstasy und Speed bezogen und weitergegeben.
Der 25-jährige Erstangeklagte erhielt drei Jahre unbedingt. Er nahm Bedenkzeit, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Nun einer hatte keine Vorstrafen
Die Mitangeklagten fassten – rechtskräftig – zwei Jahre unbedingt sowie 18 Monate, davon fünf unbedingt, und 14 Monate, davon zwei unbedingt, aus. Unter Anrechnung der U-Haft wurde der Viertangeklagte am heutigen Tag entlassen, der Drittbeschuldigte erhielt die Weisung, sich für die Dauer der Probezeit einer ambulanten Therapie zu unterziehen.
Der Schöffensenat habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagte Richter Dietmar Nussbaumer. Als wesentlichen Milderungsgrund nannte er die geständige Verantwortung der jungen Männer. Demgegenüber stünden allerdings einschlägige Vorstrafen, die drei Beschuldigte allerdings nicht von einer neuerlichen Tatbegehung abhielten – nur der Viertangeklagte ist unbescholten. Das Gericht sah zwar von einem Widerruf der 2012 verhängten bedingten Strafen ab, jedoch wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.
(APA, Red.)
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