VfGH: Coronahilfen-Prüfung am 14. Juni

Die öffentliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Covid-19-Finanzierungsagentur findet am 14. Juni 2023 statt - die für diesen Tag geplante Verhandlung zur Bundesbetreuungsagentur wurde auf den 19. Juni verschoben. In dem Gesetzesprüfungsverfahren am 14. Juni geht es um mehrere Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz).
Prüfung der Corona-Hilfen vor dem Verfassungsgerichtshof
Der VfGH hat bereits zuvor mitgeteilt, er habe zunächst Bedenken, dass die Abwicklung der COVID-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte. Auch scheint es laut dem VfGH den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verwaltung zu widersprechen, dass die COFAG bei ihrer Tätigkeit nicht unmittelbar Weisungen des Bundesministers für Finanzen unterliegt. Schließlich werde auch geprüft, ob es gegen das Recht auf Eigentum, das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstößt, dass die betroffenen Unternehmen nach dem ABBAG-Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen haben.
Den Anlass für das Prüfungsverfahren bildet ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH (WLV), die sich gegen Bestimmungen in den Richtlinien für die Gewährung eines Fixkostenzuschusses wendet.
(APA/Red)
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