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Verwirrung um Grenzöffnung zu Bayern

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Landesrat Gantner: „Vorsicht! COVID-19-Einreiseverordnung weiterhin in Kraft“
Bayern öffnet die Grenzen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte am Dienstag angekündigt, dass der kleine Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich ab Mittwoch wieder möglich ist. Allerdings handelt es sich derzeit noch um eine einseitige Ankündigung Bayerns, stellt Vorarlbergs Sicherheitslandesrat Gantner am Dienstagabend klar.

Das heißt, wer ohne triftigen Grund nach Deutschland fährt, muss (wie bisher) bei der Wiedereinreise in Österreich immer noch in Quarantäne. Auch die Testpflicht für Pendler bleibt bis auf weiteres aufrecht.

Quarantäneregelung gilt noch

Mit Blick auf die bevorstehenden Lockerungen Bayerns ab Mittwoch mahnt Sicherheitslandesrat Christian Gantner deshalb zur Vorsicht: "Es gilt für die Einreise nach Österreich weiterhin die COVID-19-Einreiseverordnung des Bundes, d.h. es kommt die bisherige zehntägige Quarantäneregelung zur Anwendung, sofern es sich nicht um eine der bekannten Ausnahmen handelt."

Vom zuständigen Gesundheitsministerium in Wien werde derzeit an einer Novellierung der COVID-19-Einreiseverordnung gearbeitet, so Gantner weiter. Bis dahin gelten die aktuellen Bestimmungen. Es gehe jetzt darum, Gleichklang hinsichtlich der Einreiseregelungen mit den Nachbarländern herzustellen. "Bis dahin bitten wir um entsprechende Vorsicht beim Grenzübertritt nach Bayern hinsichtlich der Rückreise", so Gantner.

Welche Regelungen und Vorschriften bei der Einreise nach Österreich konkret in Kraft sind, lässt sich im Internet unter www.vorarlberg.at/verkehr abrufen.

Achtung bei Wiedereinreise nach Österreich

Für alle, die nach einem Aufenthalt in Bayern wieder nach Österreich einreisen wollen, gilt also immer noch die österreichische COVID-Einreiseverordnung und somit eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Was heißt das für die Vorarlberger?

Beispielsweise ein Shopping-Trip oder ein Tagesausflug nach Lindau ist für Voralberger ohne anschließende Quarantäne nach wie vor nicht möglich. Erst in den kommenden Tagen soll dies dann unter den genannten Voraussetzungen wieder erlaubt sein. Das genaue Datum steht noch nicht fest.

(red)

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