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Vertragsverletzungen: Österreich erneut im Visier der EU-Kommission

EU-Verfahren gegen Österreich: Mängel bei Trinkwasser und Zahlungsdiensten
EU-Verfahren gegen Österreich: Mängel bei Trinkwasser und Zahlungsdiensten ©CANVA
Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Österreich: Wegen mangelhafter Umsetzung mehrerer Richtlinien – etwa zu Zahlungsdiensten, Trinkwasser und entsendeten Arbeitnehmern – drohen neue rechtliche Schritte aus Brüssel.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch gleich mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Wien habe – so die Kommission – mehrere EU-Richtlinien nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Betroffen sind unter anderem die Reform der Zahlungsdiensterichtlinie, die neue Trinkwasserrichtlinie sowie weiterhin auch die Entsenderichtlinie zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zahlungsdienste: Nichtbanken bleiben außen vor

Ein zentrales Verfahren betrifft die überarbeitete Richtlinie zur Effizienz von Abrechnungen im Zahlungsverkehr. Ziel dieser EU-Vorgabe ist es, dass auch Nichtbanken wie E-Geld-Institute und Zahlungsdienstleister gleichberechtigt Zugang zu Zahlungssystemen erhalten. So sollen Dienste wie etwa Sofortüberweisungen breiter und wettbewerbsfähiger angeboten werden können. Österreich sowie sieben weitere Mitgliedstaaten sind bislang säumig geblieben.

Trinkwasser: Kärnten hinkt bei Umsetzung hinterher

Noch deutlicher fällt die Kritik bei der neuen Trinkwasserrichtlinie aus. Diese sieht verschärfte Qualitätsstandards vor, soll gesundheitsgefährdende Stoffe eindämmen und den Zugang zu sauberem Leitungswasser verbessern. Die Richtlinie hätte bis spätestens 12. Jänner 2023 in nationales Recht überführt werden müssen. Laut Kommission weist Österreich hier erhebliche Mängel auf – mit besonderem Rückstand in Kärnten. Kritik gibt es außerdem bei der Umsetzung der Risikoanalyse und des Managements im Bereich von Wassereinzugsgebieten und Versorgungssystemen.

Zweimonatsfrist zur Nachbesserung

Wie in solchen Fällen üblich, haben Österreich und die weiteren betroffenen Länder nun zwei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen und nachzubessern. Sollte keine zufriedenstellende Reaktion erfolgen, kann die Kommission den nächsten Schritt einleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Diese gilt als formelle Aufforderung zur Einhaltung der EU-Regeln – eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist danach möglich.

Alte Baustelle: Entsenderichtlinie weiterhin nicht korrekt umgesetzt

Zusätzlich wird Österreich erneut wegen der Entsenderichtlinie abgemahnt. Dabei geht es um Regeln, die verhindern sollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zu schlechteren Bedingungen als lokale Beschäftigte arbeiten müssen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, wirksame und abschreckende Kontrollmaßnahmen und Sanktionen festzulegen.

Bereits im Juli 2021 hatte die Kommission Verfahren gegen insgesamt 24 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – eingeleitet. Im Jänner 2023 folgte eine zweite Mahnwelle. Nun geht Brüssel einen weiteren Schritt: Ein ergänzendes Aufforderungsschreiben wurde an Wien übermittelt. Grund: Die nationale Gesetzgebung entspricht laut EU-Kommission immer noch nicht in allen Punkten den Vorgaben. Auch hier bleibt Österreich eine Frist von zwei Monaten, um die Mängel zu beheben.

(VOL.AT)

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