Der Erntehelfer hatte im November 2018 in Tulln einem gleichaltrigen Kollegen eine Glasflasche an den Kopf geworfen, ihn durch Faustschläge verletzt und war mit einem Messer auf ihn losgegangen. Der Angeklagte erhielt nicht rechtskräftig die Mindeststrafe von zehn Jahren.
Milderungsgründe
Die Entscheidung der Geschworenen zur Frage nach Mordversuch fiel im Verhältnis sieben zu eins. Milderungsgründe bei der Strafbemessung waren laut der vorsitzenden Richterin der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, der Umstand, dass es beim Versuch geblieben und der Angriff für das Opfer relativ glimpflich ausgegangen war sowie der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung und die übermäßige Enthemmung des nicht an Alkohol gewöhnten Angeklagten. Erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen von einem Verbrechen mit einem Vergehen aus. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der 22-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA)
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