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Versuchte Erpressung und Nötigung: 25-Jähriger verurteilt

Ein bereits in Haft befindlicher 25-Jähriger erhielt eine Zusatzstrafe
Ein bereits in Haft befindlicher 25-Jähriger erhielt eine Zusatzstrafe ©APA (Sujet)
Am Dienstag erhielt ein 25-Jähriger, der bereits wegen mehreren Delikten in Haft ist, wegen versuchter Erpressung, versuchter Nötigung sowie unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges 18 Monate Zusatzstrafe.
18-Jährige fuhr gegen U-Bahnstation

Er hatte einer verheirateten Frau gedroht, die gemeinsame außereheliche Beziehung auffliegen zu lassen, wenn sie ihm nicht 15.000 Euro zahle.

Versuchte Erpressung und Nötigung einer verheirateten Frau: 25-Jähriger erhielt 18 Monate Zusatzstrafe

Der Angeklagte bekannte sich in der Einzelrichterverhandlung schuldig und gab auch zu, der Niederösterreicherin heuer im Februar in einer Nachricht gedroht zu haben, er werde ihrem Ehemann einen persönlichen Besuch abstatten und “Knochen brechen”, wenn sie weiterhin mit seinem Bekannten Kontakt aufnehme. Der ledige 25-Jährige hatte die – deutlich ältere – Frau Ende 2014 über Facebook kennengelernt und seiner Aussage zufolge mit ihr eine “innige Beziehung” gehabt. Zu Beginn “wusste ich nicht, dass sie verheiratet war”, erzählte der in St. Pölten geborene Mann, der zuletzt in Wien-Hernals wohnte und sich seit Juni in der Justizanstalt Wien-Simmering in Strafhaft befindet.

“Wir haben die Nacht vor meinem Haftantritt miteinander verbracht”

Sein Mandant und die Frau hatten sich laut Verteidiger Normann Hofstätter regelmäßig getroffen und auch gemeinsame Urlaube verbracht. Als der “gehörnte” Ehemann vom Seitensprung Wind bekam, beendete demnach die Frau auf Druck ihres Gatten die Beziehung. Inzwischen sei die Ehe geschieden. Nachdem der 25-Jährige und das Opfer seit Februar keinen Kontakt mehr hatten, kam es Anfang Juni zu einem Wiedersehen, bei dem sich laut dem Angeklagten beide entschuldigten. “Wir haben die Nacht vor meinem Haftantritt miteinander verbracht”, sagte der 25-Jährige. Der Verteidiger verwies auch darauf, dass die Frau seinen Mandanten regelmäßig in der Justizanstalt besuche.

Mit dem geforderten Geld wollte der Beschuldigte seinen Angaben zufolge Strafen in Höhe von 13.000 Euro begleichen, die er u.a. wegen Schnellfahrens bekommen hatte. Als seine Lebensgefährtin den Betrag nicht zahlte, habe er eine ihrer Arbeitskolleginnen im Bezirk St. Pölten-Land über Facebook angeschrieben und ihr über die Beziehung erzählt.

Pkw eines Freundes unbefugt in Betrieb genommen

Zudem wurde dem Angeklagten vorgeworfen, den Pkw eines Freundes unbefugt in Betrieb genommen zu haben. Der Bekannte hatte die Wagenschlüssel beim 25-Jährigen vergessen, was ihm aber eine Zeit lang nicht auffiel, weil er das auf seine Mutter zugelassene Auto selten benützte. Der Angeklagte fuhr – ohne Führerschein und alkoholisiert – von St. Pölten nach Wien. Einmal soll er den Schlüssel an eine 18-jährige Bekannte weitergegeben haben, die mit dem Wagen in der Nacht auf den 19. März in die U-Bahnstation Schottentor in Wien. Die Insassen, darunter auch der 25-Jährige, wurden teils schwer verletzt. Die Glaskuppel beim Abgang zur Station und der Pkw wurden stark beschädigt. Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Schülerin werde separat geführt, es sei eine Delegierung an das Landesgericht Innsbruck beantragt worden, führte Richter Markus Grünberger am Dienstag aus. Laut früheren Polizeiangaben soll die Lenkerin 1,25 Promille intus gehabt und keinen Führerschein besessen haben.

Insgesamt dreieinhalb Jahre Haft

Die Zeugeneinvernahme des Opfers fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Schlussvortrag forderte Staatsanwalt Leopold Bien eine massive unbedingte Zusatzstrafe, Verteidiger Hofstätter ersuchte hingegen um eine milde Strafe. Nach einer Verurteilung zu neun Monaten am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung seiner Lebensgefährtin erhielt der 25-Jährige nun eine Zusatzstrafe von 18 Monaten. Insgesamt summieren sich die gegen den Mann verhängten Haftstrafen damit auf dreieinhalb Jahre.

Die versuchte Erpressung “unterscheidet sich deutlich von anderen”, konstatierte der Richter. Das Opfer habe dem Angeklagten voll verziehen und habe auch keinen besonders großen Schaden davongetragen – “sie möchte wieder eine Beziehung mit Ihnen führen”, meinte Grünberger zum 25-Jährigen. Die Niederösterreicherin habe den Beschuldigten mit “mehreren 10.000 Euro” finanziell unterstützt. Als er kein Geld mehr erhielt, habe er sie erpressen wollen. “Das zeigt einen massiven Charaktermangel”, sagte der Richter und verwies in diesem Zusammenhang auch auf Vorstrafen des Angeklagten. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung das Geständnis aus sowie der Umstand, dass es beim Versuch geblieben war. Erschwerend waren zwei einschlägige Vorstrafen sowie die Tatbegehung während offener Probezeit sowie während eines Ermittlungsverfahrens.

(APA/Red.)

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