Von Seff Dünser/NEUE
Mit dem privaten Verkauf einer 2700 Euro teuren Palette Red Bull aus den Beständen des Bundesheers und dem Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 300 Euro aus der Kaserne hat der angeklagte Vizeleutnant nach Ansicht der Richter das Verbrechen des Amtsmissbrauchs begangen. Der ehemalige Leiter der Verpflegungsverwaltung der Walgaukaserne wurde dafür 2015 rechtskräftig zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Über die Verurteilung des Unteroffiziers hat ein Vorarlberger Oberst des Bundesheers in einem Brief Mitglieder eines Bundesheer-Vereins informiert. Dadurch fühlte sich der verurteilte Soldat in seiner Ehre verletzt. Der Ex-Vizeleutnant klagte den Oberst nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuches an. Das Delikt heißt „Vorwurf einer gerichtlich schon abgetanen strafbaren Handlung“. Demnach wird mit bis zu drei Monaten Gefängnis bestraft, wer einem Verurteilten dessen Vorstrafe öffentlich vorwirft.
Der angeklagte von Andreas Germann verteidigte Oberst wurde in dem Strafverfahren in beiden Instanzen freigesprochen. Der bezirksgerichtliche Freispruch wurde nun im Berufungsverfahren am Landesgericht Feldkirch bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Feldkircher Berufungsrichter gaben der Berufung des ehemaligen Vizeleutnants, der in dem Strafverfahren als Privatankläger auftrat, keine Folge.
Interesse des Bundesheers
Richterin Angelika Prechtl-Marte sagte als Vorsitzende des Berufungssenats in ihrer Urteilsbegründung, der angeklagte Oberst habe in dem Brief sachlich über die Verurteilung des Unteroffiziers berichtet. Der Offizier habe dem früheren Unteroffizier dessen Vorstrafe keineswegs tadelnd vorgeworfen.
Der angeklagte Oberst sagte vor der Urteilsverkündung, er würde jederzeit wieder so handeln. Er habe mit seiner Information die Interessen des Bundesheers wahren wollen.
(NEUE)
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