AK und Gewerkschaften haben sich mit der Wirtschaftskammer im Zuge der Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auf einige Verbesserungen für Arbeitnehmer geeinigt. Die Regelung wird gerechter und bringt mehr Durchblick.
Neue Corona-Kurzarbeit bringt Verbesserungen für Arbeitnehmer
Das sind die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Juni für Arbeitnehmer gelten:
Einkommen und Arbeitszeit: Bisher bekamen Arbeitnehmer auch dann nur eine Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 Prozent ihres letzten Einkommens, wenn sie 100 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit geleistet hatten. Für Erst- oder Verlängerungsanträge ab 1. Juni gilt: Wer mehr arbeitet bekommt entsprechend mehr Geld.
Lehrlinge: Einkommenssprünge durch den Wechsel in ein höheres Lehrjahr wurden während der Kurzarbeit bisher nicht berücksichtigt, jetzt schon.
Nachweis über Kurzarbeit: Arbeitnehmer bekommen eine schriftliche Bestätigung über die Corona-Kurzarbeit, bisher war das zumeist nicht der Fall. Wie die Erfahrung aus der AK Rechtsberatung zeigt, wussten viele Arbeitnehmer nicht, auf wie viele Stunden ihre Arbeitszeit verringert worden war, wie lange die Vereinbarung gelten sollte und wie viel Geld ihnen zustehen müsste.
Verlängerung: Eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geht nicht automatisch, sondern muss erneut vereinbart werden.
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(Red)
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