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Vergleich um lärmende Kuhglocken in Vorarlberg wieder gescheitert

Streit um zu laute Kuhglocken in Zwischenwasser geht weiter.
Streit um zu laute Kuhglocken in Zwischenwasser geht weiter. ©Bilderbox
Zwischenwasser. Im Streit um den Lärm von Kuhglocken in Zwischenwasser ist auch am zweiten Verhandlungstag am Bezirksgericht Feldkirch keine Einigung erzielt worden. Paradox: Der Kläger, ein Hotelier, lehnte schlussendlich einen Vergleich ab, den er selbst vorgeschlagen hatte.
Prozess wegen lärmenden Kuhglocken

Der Hotelier sieht seine Gäste durch das Gebimmel von Kuhglocken um ihre Nachtruhe gebracht. Die beklagten Bauern dagegen sehen darin einen Racheakt. Bereits das erste Verfahren im Juli 2015 hatte für Aufsehen in Vorarlberg gesorgt, die Leser von VOL.AT reagierten im Forum vor allem mit Unverständnis auf die Klage: “Lärm von Kuhglocken führt zu Gerichtsprozess in Vorarlberg”

Laute Kuhglocken: Hotelgäste reisen ab

Wie beim ersten Verhandlungstag rangen der Hotelier und die beklagten Landwirte auch diesmal um ihre Positionen, berichteten die “Vorarlberger Nachrichten“. Der Hotelier hatte sich damals beklagt, dass das nächtliche Glockengeläute auf dem Nachbargrundstück seine Gäste veranlasse, früher als geplant abzureisen, und hatte Schadenersatz in Höhe von 7.000 Euro gefordert. Die Bauern hingegen waren der Ansicht, dass es sich bei der Klage um einen Racheakt handle.

Gleich zu Anfang des zweiten Verhandlungstages machte der Rechtsvertreter des Hoteliers den Vergleichsvorschlag, die Kühe mit einem GPS-System auszustatten. Damit könnten verloren gegangene Tiere leicht gefunden werden, was ja der Sinn und Zweck der Kuhglocken sei.

Einigung scheiterte an Verfahrenskosten

Die beklagten Landwirte konnten sich mit diesem Angebot zunächst nicht anfreunden, schlugen als Kompromiss aber vor, die Rinder nur mehr auf einer Weide in 90 Meter Entfernung des Hotels mit ihren Glocken weiden zu lassen.

Als dieses Angebot aber wiederum vom Kläger abgewiesen wurde, einigten sich die Landwirte schlussendlich, den Vorschlag des Hoteliers anzunehmen – allerdings unter der Voraussetzung, dass sich beide Parteien die Prozess- und Sachverständigenkosten in Höhe von 4.000 Euro teilen. Dies wollte der Kläger aber partout nicht. Der Kuhglockenstreit wird demnach weiter die Vorarlberger Gerichte beschäftigen. (red/APA)

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