Verfahren nach Diversion gegen Wöginger noch nicht eingestellt

ÖVP-Klubobmann August Wöginger habe am 8. Oktober jene 44.000 Euro überwiesen, die im Amtsmissbrauchs-Verfahren im Rahmen der Diversion festgelegt wurden. Am 9. Oktober zahlten die beiden mitangeklagten Beamten ihre Geldbußen in Höhe von 22.000 Euro.
Gericht muss Entscheidung für Diversion der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitteilen
Der symbolische Betrag von jeweils 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau wurde ebenso übermittelt. Nun habe die Vorsitzende Richterin festzulegen, ob das Verfahren auch tatsächlich eingestellt wird, so Eichinger weiter. Die Entscheidung gehe dann an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die anschließend innerhalb von 14 Tagen Einspruch einreichen kann. Bis jene Causa rechtlich ad acta gelegt wird, dauert es demnach noch.
(APA/Red)
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