Verfahren in Fall Kellermayr in Deutschland eingestellt

Kellermayr wurde vermutlich aus der Impfgegner-Szene stark bedroht. Im Sommer 2022 nahm sie sich das Leben. Ein unbekannter Täter, der sich "Claas" nannte, äußerte sadistische Fantasien, während ein Deutscher unter eigener Adresse E-Mails und Nachrichten schickte, in denen er drohte, sie wegen ihrer Statements zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu bringen und inhaftieren zu lassen.
Fall Kellermayr: Freispruch für Deutschen in Wels
Der damals 61-jährige Deutsche musste sich im Frühling vor dem Landesgericht Wels verantworten. Der Vorwurf lautete gefährliche Drohung mit Suizidfolge. Davon wurde er rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass seine Nachrichten mitursächlich für den Suizid der Impfbefürworterin waren. Für den Straftatbestand einer "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland wären die deutschen Behörden zuständig, erklärte die Richterin in Wels damals.
Beim Prozess hatte der Mann seine Nachrichten gar nicht bestritten - bzw. nicht durch seine Anwälte bestreiten lassen, denn selbst äußerte er sich kaum. Er sah allerdings nur ein wechselseitiges Streitgespräch, denn Kellermayr antwortete ihm immer wieder. Und die Verteidigung betonte, er habe mit "Volkstribunal" etwa den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gemeint.
Verfahren in Deutschland eingestellt
Nachdem der Welser Freispruch rechtskräftig geworden war, lag der Ball bei den deutschen Behörden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München auf APA-Anfrage mitteilte, wurde mittlerweile das Verfahren gegen den 61-Jährigen aber auch in Deutschland "aus tatsächlichen Gründen" eingestellt.
"Grundsätzlich erfüllten die gegenständlichen Äußerungen nach Auslegung der Generalstaatsanwaltschaft München den Tatbestand der Bedrohung und enthielten Ankündigungen, die Geschädigte ohne rechtmäßiges Verfahren für längere Zeit einzusperren", so die Generalstaatsanwaltschaft. Aber unter Berücksichtigung eigener und der Welser Erkenntnisse "musste im Ergebnis jedoch davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte nach seiner - wenn auch irrigen - Vorstellung diese Bedeutung so nicht beabsichtigt hatte. Vielmehr ging er - irrig - davon aus, dass er gerade nicht mit rechtswidrigen Taten drohen würde, sondern dass der Geschädigten Verfahren vor künftigen, dann rechtmäßigen Gerichten bevorstünden". Dem Beschuldigten konnte damit kein Vorsatz nachgewiesen werden.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
(APA/Red)
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