Vereine dürfen Turnsäle in Schulen wieder nutzen

Ab sofort dürfen die Schulen außerdem auch wieder Turnunterricht auf den Stundenplan setzen - für die Schüler allerdings nur auf freiwilliger Basis. Dabei gelten die vom Gesundheitsministerium für den Breitensport erarbeiteten Vorgaben inklusive Mindestabständen. Die genaue Organisation obliegt der Schulautonomie - de facto wird Turnen aber vor allem im Freien und am Nachmittag stattfinden, da Stundenpläne nicht mehr geändert werden sollen und die oft in den Turnsälen organisierte Vormittagsbetreuung der Kinder an für sie unterrichtsfreien Tagen Vorrang hat.
(APA/Red.)
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