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Verdächtiger will raus aus U-Haft

Räuber-Duo wurde noch am Tatort festgenommen
Räuber-Duo wurde noch am Tatort festgenommen ©VOL.AT/Hofmeister
Raubversuch in Einfamilienhaus in Götzis: Oberster Gerichtshof wies Grundrechtsbeschwerde gegen U-Haft ab.
Home-Invasion in Götzis
Duo suchte Wohnung gezielt aus

Zwei Bosniern im Alter von 29 und 33 Jahren wird vorgeworfen, am 23. November 2016 in Götzis einen brutalen Überfall auf eine Frau in deren Einfamilienhaus in Götzis verübt zu haben.

Einer der festgenommenen Tatverdächtigen hat nun vor dem Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) und dem Obersten Gerichtshof (OGH) vergeblich rechtlich gegen die über ihn am 26.11.2016 verhängte Untersuchungshaft gekämpft. Der Insasse der Justizanstalt Feldkirch hat sich ohne Erfolg darum bemüht, bis zur Gerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch auf freien Fuß gesetzt oder mit einer Fußfessel in den Hausarrest überstellt zu werden.

Das OLG in Innsbruck hat der Haftbeschwerde des Untersuchungshäftlings keine Folge gegeben. Seine Grundrechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss hat jetzt der OGH abgewiesen. Mit der weiterhin andauernden Untersuchungshaft werde der Häftling in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt, meint das Höchstgericht in Wien.

Denn die U-Haft sei keineswegs willkürlich verhängt worden, sondern rechtmäßig wegen des dringenden Tatverdachts auf versuchten Raub sowie wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Fluchtgefahr sei auch deshalb anzunehmen, weil der Bosnier nach eigenen Angaben beabsichtige, seinen festen Wohnsitz in Österreich und sein Paketzustelldienst-Unternehmen aufzugeben.

Bargeld gesucht

Der Paketzusteller wollte nach den bisherigen Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens zusammen mit dem anderen Bosnier einem Kunden in dessen Haus in Götzis Geld rauben. Die beiden jungen Männer waren demnach maskiert und mit Baseballschlägern bewaffnet, als sie abends bei dem Haus klingelten. Mit Klebeband fesselten und knebelten sie nach der derzeitigen Verdachtslage die Frau, die ihnen die Haustür geöffnet hatte, und zogen ihr eine Papiertüte über den Kopf. Danach sollen sie das Haus nach Bargeld durchsucht haben.

In Schrank versteckt

Die 13-jährige Tochter der betroffenen Familie befand sich im ersten Stock, alarmierte telefonisch die Polizei und versteckte sich in einem begehbaren Schrank vor den Tätern. Cobra-Beamte nahmen die Tatverdächtigen, die Geld erbeutet haben sollen, auf dem Dachboden des Hauses fest.

Sollten die Beschuldigten letztlich tatsächlich wegen versuchten Raubes verurteilt werden, drohe ihnen eine empfindliche Strafe, merkte das Oberlandesgericht Innsbruck an. Für das Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis vor.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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