Zwei Bosniern im Alter von 29 und 33 Jahren wird vorgeworfen, am 23. November 2016 in Götzis einen brutalen Überfall auf eine Frau in deren Einfamilienhaus in Götzis verübt zu haben.
Einer der festgenommenen Tatverdächtigen hat nun vor dem Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) und dem Obersten Gerichtshof (OGH) vergeblich rechtlich gegen die über ihn am 26.11.2016 verhängte Untersuchungshaft gekämpft. Der Insasse der Justizanstalt Feldkirch hat sich ohne Erfolg darum bemüht, bis zur Gerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch auf freien Fuß gesetzt oder mit einer Fußfessel in den Hausarrest überstellt zu werden.
Das OLG in Innsbruck hat der Haftbeschwerde des Untersuchungshäftlings keine Folge gegeben. Seine Grundrechtsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss hat jetzt der OGH abgewiesen. Mit der weiterhin andauernden Untersuchungshaft werde der Häftling in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt, meint das Höchstgericht in Wien.
Denn die U-Haft sei keineswegs willkürlich verhängt worden, sondern rechtmäßig wegen des dringenden Tatverdachts auf versuchten Raub sowie wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Fluchtgefahr sei auch deshalb anzunehmen, weil der Bosnier nach eigenen Angaben beabsichtige, seinen festen Wohnsitz in Österreich und sein Paketzustelldienst-Unternehmen aufzugeben.
Bargeld gesucht
Der Paketzusteller wollte nach den bisherigen Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens zusammen mit dem anderen Bosnier einem Kunden in dessen Haus in Götzis Geld rauben. Die beiden jungen Männer waren demnach maskiert und mit Baseballschlägern bewaffnet, als sie abends bei dem Haus klingelten. Mit Klebeband fesselten und knebelten sie nach der derzeitigen Verdachtslage die Frau, die ihnen die Haustür geöffnet hatte, und zogen ihr eine Papiertüte über den Kopf. Danach sollen sie das Haus nach Bargeld durchsucht haben.
In Schrank versteckt
Die 13-jährige Tochter der betroffenen Familie befand sich im ersten Stock, alarmierte telefonisch die Polizei und versteckte sich in einem begehbaren Schrank vor den Tätern. Cobra-Beamte nahmen die Tatverdächtigen, die Geld erbeutet haben sollen, auf dem Dachboden des Hauses fest.
Sollten die Beschuldigten letztlich tatsächlich wegen versuchten Raubes verurteilt werden, drohe ihnen eine empfindliche Strafe, merkte das Oberlandesgericht Innsbruck an. Für das Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis vor.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.