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Verdacht: Zwei Buben von Lehrer missbraucht

U-Haft verlängert
U-Haft verlängert ©VN-Pixabay
Suspendierter Leiter (62) einer privaten Höchster Volksschule befindet sich seit 24. September in U-Haft, weil er zumindest zwei Kinder sexuell missbraucht haben soll.
Missbrauchsverdacht: Schule spricht von einem Kind
Missbrauchsverdacht gegen Höchster Schulleiter

Von Seff Dünser (NEUE)

Bislang hieß es, dem in der Justizanstalt Feldkirch inhaftierten Lehrer werde vorgeworfen, ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Die NEUE hat nun aus informierten Kreisen erfahren, dass Untersuchungshaft wegen des Verdachts verhängt wurde, dass der Leiter der privaten Höchster Volksschule zumindest zwei Kinder missbraucht haben soll. Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich um zwei Buben.

Ob beide Buben Schüler des Pädagogen waren oder nicht, ließ sich medial noch nicht klären. Bei einer Pressekonferenz am Montag sagten Vertreter des Träger- und Elternvereins der Schule gemäß Medienberichten, das nach ihrem Wissensstand angeblich betroffene Kind sei nicht mehr Schüler der Höchster Schule. Norbert Stütler, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, und Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, gaben auch gestern keine Auskunft zur Anzahl der mutmaßlich betroffenen Kinder. Die Mediensprecher äußerten sich auch nicht zur Frage, ob es sich bei den Kindern um Schüler der Schule des Beschuldigten handelte.

U-Haft verlängert

Stütler und Rusch gaben lediglich bekannt, dass gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ermittelt werde. Wegen Tatbegehungsgefahr sei bereits am 24. September U-Haft gegen den Pädagogen verhängt worden, teilte Stütler am Dienstag auf Anfrage mit. In der Zwischenzeit sei in der Vorwoche die Untersuchungshaft um einen Monat verlängert worden.

Am 23. September hat die Polizei den 62-Jährigen festgenommen, wie die NEUE in Erfahrung bringen konnte. Demnach ist die Festnahme während einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Lehrers erfolgt. Bereits am 5. September erging nach einer Strafanzeige der erste Bericht der Polizei an die Staatsanwaltschaft.

Teilweise geständig

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sieht das Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Gefängnis vor. Der Untersuchungshäftling soll dem Vernehmen nach teilweise geständig sein. Die Höchster Privatschule hat ihren Leiter suspendiert. Der 62-Jährige ist geschieden und Vater erwachsener Kinder. Der Unterländer ist schon seit Jahrzehnten nicht nur als Lehrer tätig, sondern auch als Musiker. So war er früher Leiter eines Kirchenchors und eines Kinderchors.

Videos von der Pressekonferenz am Montag:

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