Verdacht auf Sozialbetrug: AMS will Kursgelder von Teilnehmern zurück

Man habe Anzeige erstattet, bestätigte AMS-Sprecher Gregor Bitschnau am Freitag auf APA-Anfrage entsprechende Medienberichte. Der Fall liegt bei der Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE). Bisher sind 60 Personen bekannt, von denen das AMS Weiterbildungsgeld zurückfordert, weil die Kurse nicht den Vorschriften entsprachen. 50 davon kommen aus Niederösterreich.
Rückforderungen bei Weiterbildungsgeld: AMS hat Anzeige erstattet
Auf den vorgelegten Anmeldebestätigungen war nach AMS-Angaben ausgewiesen, dass ein Viertel des Kurses als Seminar absolviert werden. Tatsächlich handelte es sich jedoch laut Bitschnau um "reine Selbstlernkurse". Damit sind die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt. "Wir sind gezwungen, das Geld zurückzufordern", sagte der Sprecher.
Eine Waldviertlerin erhielt Medienberichten zufolge beispielsweise eine Rückforderung in Höhe von 12.600 Euro. Das Geld hatte die 32-Jährige als Zuschuss für eine Bildungskarenz nach ihrer Elternkarenz bekommen.
Betroffene können Berufung einlegen
Die Betroffenen können gegen den AMS-Bescheid zur Rückforderung Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, das Rechtsmittel hat laut AMS aufschiebende Wirkung. Die Personen müssen also nicht sofort zahlen. Für den Fall, dass das Geld zurücküberwiesen werden muss, kann laut AMS eine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden.
(APA/Red)
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