Verdacht auf Förderungsmissbrauch bei HPM
Die Vorwürfe lauten auf Förderungsmissbrauch und Untreue, heißt es in dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf neuerliche Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Martin. Dieser nennt die Vorwürfe “lächerlich und eine Farce”.
Vorwurf des “schweren Betrugs”
Die im Vorjahr zusätzlich von dem EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser erhobenen Vorwürfe gegen Martin “begründen den Verdacht, Dr. Martin habe (…) das Verbrechen des schweren Betruges (…) begangen”, heißt es in dem Papier weiter.
Die Staatsanwaltschaft Wien begründet den neuerlichen Antrag auf Aufhebung der Immunität Martins damit, dass sie “auch zu dem nunmehr bekannt gewordenen Betrugsfaktum sowie zur Überprüfung der Verwendung des gesamten Wahlkampfkostenrückerstattungsbetrages ein Ermittlungsverfahren” gegen Martin durchführen will.
Zweckentfremdung von Förderungsmitteln
In dem Antrag sind mehrere Verdachtsmomente aufgelistet, so etwa, dass Martin das EU-Parlament geschädigt habe, durch die Anmeldung des Parlamentsassistenten Holger M., “wobei dieser jedoch tatsächlich nie für Dr. Martin im Zusammenhang mit dessen parlamentarischer Arbeit stehende Tätigkeiten verrichtete”. Dabei gehe es um Bezüge und Sozialversicherung aus Mitteln des EU-Parlaments in Höhe von 67.434 Euro.
Außerdem bestehe über die bisherige Immunitätsaufhebung hinaus der Verdacht, dass Martin “im Jahr 2009 in Wien und anderen Orten die der Liste Martin zum Zwecke der Wahlkampfkostenrückerstattung gewährten Förderungsmittel in einem EUR 50.000,- übersteigenden Betrag über die bisher bekannten Fakten hinaus missbräuchlich für private und parteifremde Zwecke”, verwendet habe. Die Staatsanwaltschaft äußert den Verdacht, dass die Mittel für andere Zwecke verwendet wurden.
Anzeige von Martins Ex-Büroleiter
Martins Ex-Büroleiter Martin Ehrenhauser hatte seinen früheren Chef im vergangenen Jahr wegen des Verdachts der missbräuchlichen Verwendung von 1,5 Millionen Euro Steuergeld bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Martins Immunität war bereits im September aufgehoben worden. Wegen der neuen Verdachtslage ist ein neues Immunitätsverfahren notwendig geworden. Martin soll voraussichtlich am 20. Februar vor dem EU-Rechtsausschuss in dem neuerlichen Verfahren zur Immunitätsaufhebung aussagen.
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