Der 52-Jährige sitzt gekrümmt in seinem Stuhl. Spricht leise und ruhig. Beteuert immer wieder seine Unschuld. Erzählt von seiner schweren Kindheit und dass er niemals jemandem Gewalt antun könnte. Dennoch muss er sich am Donnerstag vor dem Geschworenengericht verantworten. Die Anklage: Er soll seine Tochter über einen Zeitraum von sechs Jahren regelmäßig missbraucht haben. Außerdem ist er des Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses und der Blutschande angeklagt.
Tochter verstoßen
Im Alter von acht bis 14 Jahren soll der Angeklagte seine Tochter zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das bestreitet der Vorarlberger vehement. Warum ihm seine eigene Tochter solch schwerwiegende Vorwürfe macht, kann sich der Vater selbst nicht erklären. „Sie hatte keinen Respekt vor mir. Bei uns zu Hause hatte immer meine Frau das Sagen.“ Dass die Tochter schon mit jungen Jahren regen Männerbesuch hatte, soll seiner Frau nichts ausgemacht haben. Ihm schon. Nachdem er die damals 14-Jährige darauf anspricht und ohrfeigt, soll ihm die Tochter mit einer Anzeige gedroht haben. „Daraufhin habe ich sie verstoßen“, erklärt der Angeklagte nüchtern.
Subjektive Entscheidung
Staatsanwaltschaft Manfred Bolter erklärt bereits zu Beginn der Verhandlung, dass keine objektiven Beweise für die Tat vorliegen. Ergo: Entweder glaubt das Geschworenengericht den Vorwürfen der Tochter oder den Unschuldsbekundungen des Vaters. Keine leichte Entscheidung. Aus diesem Grund beantragte die Verteidigung, ein psychiatrisches Gutachten über den 52-Jährigen einzuholen. „Primar Haller hat bereits das Gutachten zu ihrer Tochter erstellt. Da wäre es sinnvoll, wenn er nun auch sie untersucht“, stellt Richter Peter Mück klar. Die Verhandlung wurde vertagt. Sie wird wohl erst in mehreren Monaten – nach Erstellung des Gutachtens – fortgesetzt.
(VN/ Wolfgang Heyer)
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