Während der Beschuldigte das Urteil annahm, meldete die Staatsanwältin Berufung gegen die ihrer Ansicht nach zu geringe Strafhöhe an.
Angeklagter habe Vater “erlösen” wollen
Der Angeklagte war geständig, im August des Vorjahres seinen Vater erstochen zu haben. Der verwahrloste 59-jährige Alkoholiker hätte nur mehr dahinvegetiert. Er habe diesen “erlösen” wollen, so seine Verantwortung. Für den anschließend geplanten Selbstmord hätte ihm dann der Mut gefehlt, weshalb er sich nach einer Woche der Polizei gestellt hatte.
(APA)
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