Nach Mitteilung seines Anwalt Hans Steffan vom Montag in Stuttgart, wurde gegen die Entscheidung der 18. Strafkammer Ende der vergangenen Woche Revision eingelegt.
Der Grund: Das Landgericht hatte die Anklage nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil lautet nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung.
Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater zuvor unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.
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