Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 52- jährigen Unternehmer am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
Der Sportschütze hatte die Pistole, mit der sein Sohn vor knapp zwei Jahren 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er sei der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig, urteilte das Gericht. Außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen.
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