Die Umweltabteilung des Landes Vorarlbergs prüft derzeit im Auftrag des Landesverwaltungsgerichts, ob für den Speicherteich Schwarzköpfle eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Bis zum 18. Februar muss dieses Feststellungsverfahren abgeschlossen sein, wie die Vorarlberger Nachrichten am Samstag berichteten.
Landesverwaltungsgericht lässt Feststellungsverfahren nachholen
Das Landesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Behörde ein solches Feststellverfahren schon vor zwei Jahren durchführen hätte sollen. Die Bezirkshauptmannschaft ging damals jedoch aufgrund der Größe des Speicherteichs von unter 20 Hektar von keiner solchen Pflicht aus. Das Gericht will nun aber, dass man auch Projekte der vergangenen fünf Jahre bei dieser Prüfung berücksichtigen muss.
Ganzheitlicher Ansatz als Novum
Im Detail müssen bereits geprüfte, genehmigte und umgesetzte Pistenerweiterungen und Beschneiungsanlagen beim Speicherteich kontrolliert werden, ob sie als Teil des Speicherteichprojektes verstanden werden müssen. Aus Sicht der Betreiber ein Novum, der Speicherteich sei ein in sich geschlossenes, selbstständiges Projekt – und wurde damals von genau derselben Behörde unter Auflagen genehmigt. Auch von Bundesbehörden liegen die notwendigen Genehmigungen, beispielsweise für den Staudamm, vor. Die gesamten bisherigen Gutachten und Planungen gingen von dem bisher gültigen Bescheid aus, eine Entscheidung für eine UVP würden das Projekt wieder an den Start zurücksetzen.
UVP würde Speicherteich um Jahre zurückwerfen
Falls so nun eine Gesamtprojektfläche von über 20 Hektar berechnet werden, ist eine UVP verbindlich – und würde das Projekt um mehr als nur zwei Jahre zurückwerfen und alle bisherigen Planungen obsolet machen. Landesstatthalter und Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser ist daher im Videointerview mit einer Zeitrahmenabschätzung entsprechend vorsichtig. Vonseiten der Projektbetreiber will man nun die Zeit bis zum 18. Februar für eine detaillierte Stellungnahme nutzen.
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