UVP: EU-Kommission verwarnt Österreich und Ungarn

In einem Vertragsverletzungsverfahren wurden Österreich und Ungarn mit sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahmen informiert. Laut der überarbeiteten UVP-Richtlinie müssen große Bau- oder Entwicklungsprojekte in der EU vor Beginn des Projekts hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen bewertet werden.
EU-Kommission: Österreichisches Recht garantiert keine angemessene UVP großer Projekte
Brüssel/Wien. Das österreichische Recht gewährleiste laut EU-Kommission jedoch keine angemessene Prüfung. Dies betreffe insbesondere die Prüfung kumulativer Auswirkungen, die Kriterien für Art, Größe oder Standort eines Projekts sowie die Projektschwellenwerte. Laut Kommission könnten so Projekte genehmigt werden, ohne ihre Umweltauswirkungen ausreichend zu berücksichtigen. Dies könnte zu potenziellen Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit führen, warnt Brüssel. In Ungarn sehe das nationale Recht allgemeine Ausnahmen von der Durchführung von UVPs vor, anstatt diese auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Die Kommission hat Österreich im April 2024 sowie Ungarn im Juli 2019 Aufforderungsschreiben für eine vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie übermittelt. Beide Länder hätten die Mängel jedoch noch nicht vollständig beseitigt. Als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren hat die Brüsseler Behörde nun mit Gründen versehene Stellungnahmen an Ungarn und Österreich geschickt. Wien und Budapest haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
(APA/Red)
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