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USA-Reise: Handy nicht entsperrt = Einreise verweigert

Symbolbild: U.S. Customs and Border Protection – Einreisekontrollen an der US-Grenze
Symbolbild: U.S. Customs and Border Protection – Einreisekontrollen an der US-Grenze ©APA/Getty Images via AFP/GETTY IMAGES/JOE RAEDLE
Österreicher riskieren bei der Einreise in die USA Probleme, wenn sie ihre Geräte nicht entsperren. Was Grenzbeamte dürfen – und wie man sich vor Datenzugriff schützt.

Immer mehr Vorfälle sorgen international für Aufsehen: Reisende, die bei der US-Grenzkontrolle ihre Smartphones nicht entsperren wollen, werden zurückgewiesen – auch bei gültigem Visum oder ESTA. In einem aktuellen Fall wurde einem französischen Forscher die Einreise verweigert, nachdem Beamte kritische Nachrichten über Donald Trump auf seinem Handy entdeckten. Auch Bürger aus Deutschland und Großbritannien sind betroffen. Die Lage betrifft auch Menschen aus Österreich.

Was dürfen US-Beamte bei der Einreise?

Laut der Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) haben US-Grenzbeamte das Recht, mobile Geräte zu durchsuchen – selbst ohne Zustimmung der betroffenen Person. Wer bei der Einreise nach dem Passwort gefragt wird und dieses nicht preisgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bei Touristen kann das die sofortige Zurückweisung bedeuten. Selbst wenn der Zutritt gewährt wird, kann das Gerät beschlagnahmt und monatelang behalten werden.

Was wird auf dem Gerät durchsucht?

Neben einer einfachen Durchsicht des Bildschirms ist es Beamten erlaubt, die gesamten Inhalte eines Geräts herunterzuladen – inklusive E-Mails, Fotos, Notizen und Cloud-Synchronisationen. Besonders sensible Daten wie Geschäftsunterlagen oder persönliche Nachrichten können betroffen sein. Bei „besonderen Umständen“ dürfen Geräte tagelang oder sogar monatelang einbehalten werden.

Wie kann man sich vorbereiten?

Expert:innen empfehlen, mit möglichst wenigen Daten in die USA zu reisen. Besonders für berufliche Reisen kann ein Ersatzgerät ohne vertrauliche Inhalte sinnvoll sein. Auch sogenannte „Burner Phones“ – also Zweitgeräte – werden empfohlen, sofern sie keine persönlichen Accounts oder Cloud-Verbindungen enthalten. Für E-Mails kann es helfen, sich vorübergehend aus Accounts auszuloggen oder temporäre Adressen zu nutzen.

Tipps für iPhones und Sicherheitsmaßnahmen

Apple-Nutzer sollten den sogenannten „Lockdown Mode“ aktivieren, der Schutz vor externem Zugriff bietet. Generell gilt: Geräte vor Grenzübertritt vollständig herunterfahren, sichere Passwörter verwenden und keine automatischen Cloud-Synchronisationen aktiv lassen. Wer über besonders sensible oder rechtlich geschützte Daten verfügt, sollte dies den Beamten aktiv mitteilen.

FAQ – Was Österreichs Reisende zur USA-Einreise wissen sollten

Was dürfen US-Grenzbeamte bei der Einreise kontrollieren?
Grenzbeamte dürfen Smartphones, Tablets und Laptops durchsuchen – auch ohne Zustimmung. Bei Verdacht können sie Geräte einbehalten und deren Inhalte kopieren.

Kann die Einreise verweigert werden, wenn das Handy nicht entsperrt wird?
Ja. Wer bei der Einreise kein Passwort nennt, riskiert als Nicht-Staatsbürger:in die Zurückweisung.

Wie lange dürfen US-Behörden ein Gerät behalten?
Ein Gerät kann bei Bedarf für Tage bis Monate behalten werden – etwa zur Datenanalyse oder aus Sicherheitsgründen.

Wie kann man sich vor dem Zugriff auf persönliche Daten schützen?
Empfohlen werden leere oder separate Geräte, deaktivierte Cloud-Dienste, starke Passwörter und bei iPhones der „Lockdown Mode“.

Gilt das auch für Reisende aus Österreich?
Ja. Alle Personen ohne US-Staatsbürgerschaft oder Green Card – also auch Österreicher:innen – unterliegen diesen Regelungen.

Wo gibt es offizielle Informationen für österreichische Reisende?
Das Außenministerium informiert unter bmeia.gv.at über aktuelle Reisebestimmungen, Sicherheitslage und Notfallkontakte.

Tipp der Redaktion:
Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA finden sich auf der Website des Außenministeriums: bmeia.gv.at – USA-Reiseinfos

(VOL.AT)

US-Regierung erwägt wieder Einreiseverbote für ganze Länder

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