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Urteile im Grazer Prozess um gestohlene Lederhäute

Drei Slowenen sind am Mittwoch wegen Lederhäuten im Wert von etwa 190.000 Euro in Graz verurteilt worden. Die Männer sollen sie im Vorjahr vom Gelände einer oststeirischen Fabrik gestohlen haben, um sie dann zu verkaufen. Sie fassten fünf bzw. vier Jahre Haft aus. Die mitangeklagte Schichtleiterin des Werks - die Lebensgefährtin einer der anderen Beschuldigten - wurde im Zweifel freigesprochen.


Die Anklage sprach von exakt 864,5 Lederhäuten, die entwendet wurden. Als Schichtleiterin hatte die Frau einen Schlüssel für das Werk. Sie gab an, ihr Freund habe immer Zugang zu ihrem Schlüsselbund gehabt, sie habe von der ganzen Sache gar nichts gewusst. Die Beweislage für die drei anderen Angeklagten wog aber schwer, denn sie wollten die feinen Lederhäute für Luxusautos an verdeckte Ermittler verkaufen. Außerdem sprach auch die Rufdaten-Auswertung gegen die Slowenen.

Während sich zwei der Angeklagten nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit erbaten, meldete die Verteidigung des dritten Mannes sofort Berufung an. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig. Die freigesprochene Schichtleiterin dürfte wohl wieder in der Fabrik zu arbeiten beginnen. Sie hatte eine Wiederanstellungszusage für den Fall eines Freispruchs.

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