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Urteil steht: Österreichs Olympiaheld Peter Seisenbacher muss 5 Jahre in Haft

Schwerer Schlag für den Ex-Weltklasse-Judoka
Schwerer Schlag für den Ex-Weltklasse-Judoka ©APA - Helmut Fohringer
Unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Seisenbacher zeigte bei der Urteilsverkündung keine emotionale Reaktion.
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Seisenbacher weist Vorwürfe zurück
Judo-Szene soll Seisenbacher unterstützt haben

Am Wiener Landesgericht ist am Montag der Missbrauchsprozess gegen Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher fortgesetzt worden. Der 59-Jährige beharrte vor dem Schöffensenat weiter auf seiner Schuldlosigkeit: "Ich bleibe bei meiner Aussage vom ersten Tag." Laut Anklage soll sich Seisenbacher an zwei Unmündigen in seiner Funktion als ihr Trainer vergangen haben. Nun steht das Urteil fest: Der Judo-Olympiasieger muss 5 Jahre in Haft.

Sexueller Missbrauch von Unmündigen

Peter Seisenbacher ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde in vollem Umfang der Anklage schuldig erkannt.

Seisenbacher zeigte bei der Urteilsverkündung keine emotionale Reaktion. Einige seiner Anhänger aus Judo-Kreisen wirkten entsetzt. Der vorsitzende Richter Christoph Bauer meinte zu Beginn seiner Urteilsbegründung, sämtliche Belastungszeuginnen hätten einen außerordentlich glaubwürdigen Eindruck gemacht: Wir haben nicht den Eindruck gehabt, dass die drei lügen, dass die drei sich geirrt haben, dass die drei gegen sich verschworen haben.

"Sie sagen die Unwahrheit"

"Haben Sie das Gefühl gehabt, dass sie gelogen haben?", sprach der Richter den Angeklagten direkt auf die beiden Hauptbelastungszeuginnen an, die am vergangenen Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatten und dabei ihre bisherigen Angaben aufrechterhalten haben sollen. Laut Anklage soll sich Seisenbacher an den beiden damals Unmündigen als ihr Trainer vergangen haben. "Sie sagen die Unwahrheit", insistierte Seisenbacher. In Bezug auf jene ehemalige Schülerin, die er der Anklage zufolge mehrere Dutzende Male missbraucht haben soll, erklärte der 59-Jährige, es sei "sicherlich ein Teilaspekt" der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen, dass er sie bei einem Studien-Aufenthalt in Japan nicht unterstützt habe. Er glaube daher beweisen zu können, "dass sie hier ein Märchen erzählt hat".

Die langjährige Lebensgefährtin Seisenbachers erklärte im Anschluss im Zeugenstand, der Olympiasieger habe zu den beiden Schützlingen "ein ganz normales freundschaftliches Trainer-Schüler-Verhältnis" gehabt. Was Berührungen betrifft, sei ihr nichts aufgefallen: "Wenn ich nur ansatzweise ein komisches Gefühl gehabt hätte, dass da etwas mit Mädchen ist, dann hätte ich sicher keine Beziehung mit ihm geführt." Die beiden Mädchen hätten hin und wieder auf ihre Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung aufgepasst.

"Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen"

"Die Beweislage reicht aus, um den Angeklagten im Sinn der Anklage schuldig zu sprechen", sagte Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig in ihrem Schlusswort im Prozess gegen Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher. Den vom Angeklagten behaupteten "Promi-Malus" gebe es nicht: "Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen."

(APA) (Red.)

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