Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sich im syrischen Bürgerkrieg eher aus opportunistischen als aus ideologischen Gründen dem IS angeschlossen hatten.
Gericht sieht keine Hinweise auf Folter und Mord
Von den Anklagevorwürfen gegen die 35 und 40 Jahre alten Männer war nur noch die Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat übriggeblieben. Von Vorwürfen, Mord und Kriegsverbrechen wie Geiselnahmen, Enthauptungen, Erschießungen und Verschleppungen begangen zu haben, wurden beide freigesprochen. Dafür hätten sich keine konkreten Hinweise gefunden, sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler.
Der 35-Jährige hatte beim Prozessbeginn über seine Verteidigerin seine Unschuld beteuert. Er habe zum Zeitpunkt der Hinrichtungsaktionen, die ihm vorgeworfen wurden, selbst im Gefängnis gesessen und sei schwer gefoltert worden. Das sah das Gericht als widerlegt an. Er selbst habe davon im Asylverfahren kein Wort berichtet und kein Zeuge habe den Gefängnisaufenthalt bestätigt.
Mit Sturmgewehren bewaffnet
Eher schon treffe die Aussage eines Zeugen zu, dass es sich bei ihm um einen Mitläufer gehandelt habe, der aber "nicht viel Dreck am Stecken" habe, sondern andere vor einer Verhaftung durch die Terrormiliz IS gewarnt habe.
Der 40-Jährige, der zu sieben Jahren verurteilt wurde, sei dagegen Anführer einer Kampfeinheit und später Emir eines Stadtteils gewesen. Beide seien in Syrien mit Sturmgewehren Kalaschnikow AK 47 bewaffnet gewesen.
Seit zweieinhalb Jahren in U-Haft
Die beiden Männer waren 2021 nach Deutschland gekommen. Im März 2023 wurden sie festgenommen, der 40-Jährige im hessischen Wiesbaden. Der 35-Jährige war in einem Aufnahmelager im niedersächsischen Marschacht gemeldet, soll sich aber überwiegend bei seinen Brüdern in Essen aufgehalten haben.
Die Bundesanwaltschaft hatte für beide Angeklagten jeweils achteinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidiger Freisprüche geordert. Beide Männer sitzen seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft, deren Fortdauer angeordnet wurde. Die Verteidiger beider Männer kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
(DPA)
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