Urteil für 20-Jährigen, der Passanten mehrmals auf den Kopf sprang

Der Stiefvater wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Da die beiden im Sommer in Leoben wegen gewerbsmäßigen Diebstahls bereits zu acht bzw. zehn Monate Haft verurteilt worden waren, hatte das Gericht unter Bedachtnahme dieser Verurteilung nun eine Zusatzstrafe verhängt. Somit muss der 20-Jährige insgesamt für 5,5 Jahre hinter Gitter, sein Stiefvater für insgesamt 3,5 Jahre. Zudem wurde dem Opfer ein Privatbeteiligtenbeitrag von 7.590 Euro zugesprochen. Mildernd wurde u.a. die Unbescholtenheit zum Zeitpunkt der Tat und das Teilgeständnis gewertet, erschwerend war die brutale Vorgehensweise und das Zusammentreffen mehrerer Straftaten.
(apa/red)
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