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Urlaubssaison 2022 mit mehr Beschwerden in Reisefragen

Urlaubssaison 2022: Größere Zahl an Beschwerden in Reisefragen. Insbesondere beim Fliegen ging einiges Schief, so die AK OÖ..
Urlaubssaison 2022: Größere Zahl an Beschwerden in Reisefragen. Insbesondere beim Fliegen ging einiges Schief, so die AK OÖ.. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Mehr Beschwerden in Reisefragen als im Vorjahr hatte die heurige Urlaubssaison im Gepäck. Der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich zufolge lief beim Fliegen nicht alles rund.

Sommer, Sonne, Strand und Meer - aber auch mehr Beschwerden in Reisefragen als im Vorjahr hat die Urlaubssaison 2022 gebracht. Vor allem beim Fliegen ging einiges schief, wie die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich am Mittwoch in einer Presseaussendung festhielt. Rund zwei Drittel von 6.333 Beratungen betrafen demnach Flüge - zum überwiegenden Teil Annullierungen und deren kurzfristige Bekanntgabe.

Von Beschwerden betroffene Airlines

Die Beschwerden hätten oftmals die fünf Airlines Wizzair, Ryanair, Lufthansa, Eurowings oder Turkish Airways betroffen. Die Reisenden seien großteils erst unmittelbar vor Urlaubsantritt informiert worden, es seien kaum Ersatzflüge angeboten und die Urlaubswilligen bei der Suche nach Alternativen im Stich gelassen worden, so die AK OÖ. Auch Onlineplattformen sorgten für Ärger, klassische Reisemängel wie Hotels und Ausstattung, die nicht dem Gebuchten entsprachen, gab es mit 350 Beschwerden kaum, wie Konsumentenschutz-Leiterin Ulrike Weiß erklärte.

Reise scheiterte an Flug-Überbuchung

Die Pauschalreise einer Oberösterreicherin scheiterte beispielsweise an einer Flug-Überbuchung, wobei der Reiseveranstalter meinte, dass die Frau ihren Ersatzflug selbst organisieren müsse. Sie trat vom Vertrag zurück und sollte 75 Prozent des Reisepreises zahlen. Nachdem sie die Arbeiterkammer eingeschaltet hatte, erhielt sie den Gesamtbetrag von 3.308 Euro zurück. Bei einer Pauschalreise trage der Reiseveranstalter die Verantwortung für alle Leistungen, ein Rücktritt bei Entfall einer wesentlichen Leistung müsse daher kostenlos sein, so die Konsumentenschützer. Wenn die Airline einen Flug annulliert, muss diese den gesamten Ticketpreis zurückerstatten. Ansprüche auf Entschädigungszahlungen gibt es bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder Vorverlegung eines Fluges, abhängig von der Entfernung.

Portale zum Suchen und Buchen von Flügen: Hunderte Beschwerden

Besonders negativ fielen der Interessenvertretung Portale zum Suchen und Buchen von Flügen auf, derentwegen es knapp 500 Beschwerden gab. Die Plattformen würden ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen meist komplett allein lassen, inklusive stundenlangem Warten in einer Hotline oder automatisierten Antwortmails ohne Kontaktmöglichkeit. Die AK rät Flüge bei einer Fluglinie oder im Rahmen einer Pauschalreise zu buchen.

(APA/Red)

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