AA

Urlaub in Österreich: Was gilt wo?

In den Bundesländern gelten derzeit einige Unterschiede.
In den Bundesländern gelten derzeit einige Unterschiede. ©vn/canva
Nicht nur in den verschiedenen Ländern Europas, sondern auch innerhalb von Österreich gibt es Unterschiede der Corona-Maßnahmen.

Seit 22. Juli 2021 gibt es Verordnung des Bundes für bundesweite Regelungen. Nichtsdestotrotz gibt es einzelne Bundesländer, die für ihre Region zusätzliche Maßnahmen eingeführt haben.

Bundesweite Regelungen

Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland beschränken sich ausschließlich auf die bundesweit geregelten Maßnahmen. Das bedeutet grundsätzlich:

  • Antigen-Tests sind 24 Stunden ab Testabnahme gültig.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Apotheken, Banken, Post, öffentliche Verkehrsmittel verpflichtend vorgesehen.
  • Für ungeimpfte, nicht genesene Personen ist das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Handel, den Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie Kultureinrichtungen (Museen, Bibliotheken, Theaters, Kinos, etc.) verpflichtend.
  • Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen ab 100 Personen sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigepflichtig und ab 500 Personen bewilligungspflichtig. Zusätzlich ist ab 100 Teilnehmer:innen ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen sowie ein:e COVID-19-Beauftragte:r zu bestellen. Bei Zusammenkünften müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer:innen erhoben werden.
  • Geimpfte und genesene Personen sind im Hinblick auf die Nachtgastronomie gleichgestellt.

Steiermark und Kärnten

In der Steiermark und in Kärnten gelten zusätzliche Regeln, die jedoch nur Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Altenwohn- und Pflegeheime betreffen.

Salzburg

In Salzburg besteht die FFP2-Maskenpflicht, die bundesweit in Geschäften des täglichen Bedarfs gilt, auch in geschlossenen Räumen von Betriebsstätten sowie in Verbindungsbauwerken (z.B. Einkaufszentren, Markthallen, etc.). Außerdem gilt das verplichtende Tragen von FFP2-Masken für körpernahe Dienstleistungen sowie in allen Kultureinrichtungen im Bundesland Salzburg.

Wien

In Wien gelten österreichweit aktuell die strengsten Auflagen:

Das sind die aktuellen Maßnahmen in Wien.
©Bundesministerium
  • Die 3G-Regel gilt in Wien bereits für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Selbsttests zur Eigenanwendung, welche in einem behördlichen Datenerfassungssystem erfasst werden, sind in der Verordnung nicht als zugelassene Tests geregelt.
  • Ein Antigentest kann durch alle befugten Einrichtungen abgenommen werden. Eine solche Einrichtung ist insbesondere eine Teststraße, eine Krankenanstalt, eine Schnupfenbox, eine Apotheke  oder eine ärztliche Praxis.
  • Für das Betreten und Befahren bestimmter Orte und Betriebsstätten (wie etwa Sporthallen, Freibäder, Tierparks, Kinos usw.) sowie das Benützen bestimmter Verkehrsmittel (Reisebusse und Ausflugsschiffe) gilt die 3-G-Regel. 
  • Seit 1. September gelten PCR-Tests bei Menschen über 12 Jahren nur noch für 48 Stunden als Eintritts-Tests, mit 1. Oktober gelten Antigentests nicht mehr als Zutritttest.

Nachtgastronomie

  • Der Zutritt zur Nachtgastronomie ist nur noch mittels Nachweis einer Impfung, internationalen Impfpass, Absonderungsbescheid und Nachweis über neutralisierende Antikörper möglich. 
  • Ein negativer PCR-Test ist für den Zutritt nicht mehr möglich.

Maskenpflicht

  • In Wien gilt die Maskenpflicht in Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive, Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle- und Arenen, sowie Einrichtungen zur Religionsausübung

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Urlaub in Österreich: Was gilt wo?