Urkundenverkehr
Ab Inkrafttreten müssen EU-Staaten bestimmte Urkunden anderer Mitgliedsländer ohne Beglaubigung anerkennen. Das sind zum Beispiel Geburts- und Heiratsurkunden, Urkunden zu einer eingetragenen Partnerschaft, Todesurkunden, Adoptionsurkunden etc.Das solle den Bürgern laut Österreichischer Notariatskammer viel Zeit und Geld ersparen. Die sogenannte “Apostille”, die Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr, fällt damit weg.
Fälschungen
Mehrsprachige Formulare muss die jeweils zuständige Behörde bei Bedarf aushändigen, um die Übersetzung zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Um die Echtheit der Urkunden nach wie vor zu schützen, sollen Ausstellungs- und der Empfangsbehörde unmittelbar zusammenarbeiten. Im Einzelfall kann bei Zweifel die Echtheit der Dokumente geprüft werden.
(APA)
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