Unterstützung und Rücktrittsrufe für verurteilten Bludenzer Stadtchef

Er sorgte er sich um Auswirkungen auf baurechtliche Abläufe, ebenso wie Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann (alle ÖVP). Es sei zudem schon jetzt eine immer größere Herausforderung, Personen für das Bürgermeisteramt zu finden, sagte sie. Die Opposition fordert Tschanns Rücktritt.
"Ich war sehr überrascht über die Härte dieses Urteils und über den Ausgang insgesamt, weil ich schon genau wissen will, wie die Urteilsbegründung aussieht, bevor ich da endgültige Bewertungen abgebe", so Wallner gegenüber dem Rundfunk. Wenn das Urteil dazu führen würde, dass die Bürgermeister und die Baubehörden eingebremst würden in ihren Aktivitäten, dann müsste man "über das Baurecht drüber gehen". "Insofern halte ich die zweite Instanz geradezu für zwingend notwendig, damit wir am Ende tatsächlich wissen, welche Auswirkungen das für alle Gemeinden des Landes hat", sagte Wallner am Donnerstag. Er rate Tschann, im Amt zu bleiben und wieder zu kandidieren.
Kaufmann: Angst vor Anzeigen könnte Verfahren verlängern und verteuern
Ohne den Akt zu kennen, sei sie von einem Freispruch ausgegangen, so Kaufmann in einer Aussendung, insbesondere weil das Bauverfahren bereits von der Aufsichtsbehörde und vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden sei. Die täglichen komplexen Aufgaben in den Gemeinden seien ohne Fachleute gar nicht zu bewältigen, gerade bei Bauverfahren. Diesen Sachverstand von einer Person zu fordern, die zudem viele anderen Themen zu bearbeiten habe, sprenge die Möglichkeiten des Machbaren, so die Dornbirner Bürgermeisterin.
"Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, werden sich aus Angst vor Anzeigen zukünftig noch weniger Verfahrensleitende dazu durchringen, selbstständig ausgewogene Entscheidungen zu treffen und dadurch mit weiteren Gutachten die Verfahren verlängern und verteuern", befürchtete sie. Es sei auch zu beobachten, dass "strafrechtliche Anzeigen immer mehr zum politischen Werkzeug werden", so die Gemeindeverbandspräsidentin.
Opposition will Tschann-Rücktritt
Während Tschann nach dem Urteil ankündigte, im Amt bleiben und bei den Gemeindewahlen im März 2025 wieder antreten zu wollen, forderten SPÖ, NEOS und Grüne seinen Rücktritt. "Ein Rückzug aus der Politik ist unvermeidbar", so Grünen-Landessprecher Daniel Zadra, für den ein Wiederantritt Tschanns "völlig undenkbar" war. "Das Strafrecht kann nicht die letzte Hürde für eine saubere und ordentliche Politik in den Gemeinden Vorarlbergs sein", betonte NEOS-Landessprecherin Claudia Gamon. Es gehe um das Image der gesamten Politik. "Ein Bürgermeister, der in derartig hohem Ausmaß schuldig gesprochen wird, hat in einem öffentlichen Amt nichts mehr verloren", so SPÖ-Landtagsmandatar Reinhold Einwallner. SPÖ-Landesvorsitzender Mario Leiter, der als Bludenzer Stadtpolizeikommandant Tschann unterstellt ist, äußerte sich bisher nicht. Auch seitens des ÖVP-Regierungspartners FPÖ hielt man sich zurück.
Tschann war zu elf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 51.000 Euro verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts 2021 als Baubehörde eine Wohnanlage bewilligte, obwohl dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren und er das wusste. Zudem sollen Stellungnahmen dazu, etwa an das Landesverwaltungsgericht, laut Gericht Unwahrheiten enthalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Ich bin absolut erstaunt über das Urteil. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass ich nicht schuldig bin", so der 32-Jährige im Anschluss. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. ÖVP-Landtagsklubobfrau Veronika Marte erklärte gegenüber Vorarlberger Medien, Tschann solle im Amt bleiben, bis über die Berufung entschieden sei.
(VOL.AT)
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