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Unregelmäßigkeiten bei BP-Wahl: Wahlleiter vor Gericht

Den Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Den Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft. ©APA (Sujet)
Weil er bei der BP-Stichwahl am 22. Mai 2016 die Briefwahlkarten zu früh gesichtet haben soll, muss sich der Wahlleiter von Freistadt wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten. Bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 steht heute, Dienstag, in Linz der Wahlleiter von Freistadt vor Gericht. Ihm sowie einem Mitangeklagten werden Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Im Falle eines Schuldspruchs drohen beiden jeweils sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess ist bis in die Abendstunden anberaumt.

Wahlleiter soll Briefwahlkarten schon am Sonntag überprüft haben

Dem Wahlleiter wird vorgehalten, in Abwesenheit der übrigen Wahlbeisitzer bereits am Sonntag des Urnengangs alle Briefwahlkarten auf eventuelle Nichtigkeiten überprüft zu haben. In seiner Niederschrift habe er laut Anklage aber festgehalten, dies erst am Montag unter Beobachtung der anwesenden Beisitzer getan zu haben.

Der zweite Angeklagte soll fünf Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft für den Wahlsonntag eingeteilt haben, um an der Aufarbeitung der Briefwahl mitzuhelfen. Auch dies hätte erst tags darauf passieren dürfen. Die Verfahren gegen die Wahlbeisitzer wurden bereits eingestellt.

Hier lesen Sie mehr zur BP-Wahl

(APA/Red)

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