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Unfälle mit Böllern fordern 210 Verletzte im Jahr

Jedes Jahr kommt es zu rund 210 Verletzten bei Böller-Unfällen.
Jedes Jahr kommt es zu rund 210 Verletzten bei Böller-Unfällen. ©APA (Sujet)
Mit dem bevorstehenden Silvester rückt auch die Besorgnis über Unfälle mit Pyrotechnik in den Vordergrund. Sowohl zum Jahreswechsel 2021/22 als auch zum Jahreswechsel 2022/23 kam es jeweils zu einem tödlichen Unfall.

Wie die Daten des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV zeigen, müssen im Schnitt pro Jahr 210 Personen nach Pyrotechnikunfällen im Spital behandelt werden. „Wer schuldhaft handelt, dem drohen sogar Freiheitsstrafen“, warnt KFV-Jurist Dr. Armin Kaltenegger, der die bisherige Rechtsprechung analysiert hat. 

Unfälle mit Feuerwerkskörpern fordern 210 Verletzte im Jahr

„Pyrotechnik ist kein Kinderspiel!“ – eine Aussage, der vermutlich kein vernünftiger Mensch widersprechen wird. Und dennoch gehören Kinder und Jugendliche auffallend oft zu den Opfern von Pyrotechnikunfällen, wie die Befragungen von Unfallopfern in ausgewählten Spitälern im Rahmen von KFV IDB-Austria und Hochrechnungen zeigen. Insgesamt wurden in den vergangenen fünf Jahren im Schnitt 210 Personen pro Jahr bei Pyrotechnikunfällen so schwer verletzt, dass sie im Spital oder einer Ambulanz nachbehandelt werden mussten. 15 Prozent der Betroffenen waren Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und 47 Prozent Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren. 

Kugelbombe an Minderjährige verkauft

Wie die Praxis zeigt, war bei Unfällen mit Toten und Schwerverletzten fast immer unerlaubte Pyrotechnik im Spiel. „Wir warnen eindringlich davor, ungeeignete Pyrotechnik an Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen weiterzugeben oder zu verkaufen“, appelliert Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Bereiche Recht und Normen sowie Eigentumsschutz im KFV. Der Jurist verweist auf einen Fall aus der jüngeren Rechtsprechung: Das Ungewöhnliche daran ist, dass hier nicht jemand wegen unsachgemäßen Hantierens mit Pyrotechnik verurteilt wurde, sondern ein Händler, der an einen Minderjährigen eine Kugelbombe verkauft hat, wobei dieser bei der Anwendung schwere Kopfverletzungen mit Todesfolge erlitten hat. Dr. Kaltenegger erklärt dazu: „Der Händler wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt, 4 Monate davon sogar unbedingt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, stellt aber vermutlich auch so ein mahnendes Beispiel für andere Händler dar“.  

Bedingte Freiheitsstrafen wegen Todesfall nach illegalem Import aus Tschechien

Immer wieder führen vor allem folgende Fehler zu schweren Unfällen: „illegaler Import“, Missachtung der Warnhinweise“, „keine ausreichenden Fachkenntnisse“, „Herstellung einer nicht fachgerechten Abschusskonstruktion“ und „Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände“. Ein Fall aus der Rechtsprechung steht exemplarisch dafür, dass illegale Importe von Kugelbomben (Kategorie F4) aus Tschechien nicht nur schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können, sondern auch schwere rechtliche Konsequenzen. In diesem Fall wurden drei Täter wegen grob fahrlässiger Tötung zu jeweils acht bzw. zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. 

Prävention könnte Brände verhindern

Mag. Christian Eltner, Generalsekretär vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) betont neben den erheblichen Unfallgefahren für die Menschen, auch die nicht unerhebliche Brandgefahr, die durch die Verwendung von Feuerwerkskörpern ausgeht: „Brände durch Pyrotechnik machen zwar nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Brandschäden in Österreich aus, aber diese Bedrohung ist völlig unnötig, weil sie durch Prävention sehr gut verhindert werden kann“. 

(Red)

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