Überlebt hat die 32-jährige Bregenzerin einen Pistolenschuss in ihren Kopf, den sie sich am 2. Oktober 2014 in ihrer Wohnung versehentlich selbst zugefügt hatte.
Bestraft wurde dafür gestern am Landegericht Feldkirch der 35-jährige Waffenbesitzer, weil er seiner mit 0,7 Promille alkoholisierten und mit Waffen unerfahrenen Bekannten seine Pistole überlassen hatte. Wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und illegalen Waffenbesitzes wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 360 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.
Das Urteil, das der Angeklagte angenommen hat, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis betragen.
Angeklagt ist auch das Unfallopfer. Die Türkin soll vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet haben, die Pistole gehöre ihr, sie habe die Waffe von einer Tschetschenin gekauft. Die Anklage lautet auf versuchte Begünstigung, Verleumdung und illegalen Waffenbesitz mit der Verwendung der Pistole. Ein Urteil dazu wurde gestern noch nicht gefällt.
Denn Richter Andreas Böhler lässt ein psychiatrisches Gutachten zur Frage erstellen, ob die Angeklagte bei ihrer polizeilichen Zeugenaussage am 12. Jänner 2015 als Patientin im Landeskrankenhaus Rankweil zurechnungsfähig war.
Die Angeklagte behauptete auch in der gestrigen Gerichtsverhandlung, die Pistole gehöre ihr. Der Schussunfall hat die verheiratete Mutter von drei Kindern körperlich derart beeinträchtigt, dass sie Pflegegeld der Stufe zwei erhält. Beim
Kopfschuss habe es sich um eine lebensgefährliche Verletzung gehandelt, sagte der Strafrichter.
Kein intimes Verhältnis
Die beiden Angeklagten bestreiten ein intimes Verhältnis. Beide gaben vor Gericht an, die Pistole gehöre ihr. Der Richter ist allerdings davon überzeugt, dass der 35-jährige Türke aus dem Bezirk Feldkirch der Waffenbesitzer ist. Vor der Polizei hatte der geschiedene Pizzabäcker das noch zugegeben.
Im Vorjahr ist der geschiedene Vater von zwei Kindern wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Er hatte sich am 23. April 2014 selbst in die Schulter geschossen.
Nach dem Kopfschuss in Bregenz sei gegen den Angeklagten zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt worden, berichtete der Richter.
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