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Unerlaubte Flugaktivitäten in Altenrhein

Zu spät gelandet (Symbolbild)
Zu spät gelandet (Symbolbild) ©VOL.AT/Paulitsch
Zwei Flugzeuge sind zu spät gelandet, eines ist zu früh gestartet. Gegen den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein wurde ein Verfahren eingeleitet.

In Altenrhein dürfen Flugzeuge nach 21 Uhr eigentlich nicht mehr landen. Zudem dürfen Flugzeuge am Sonntag erst ab 10 Uhr abheben. Dreimal habe der Regionalflugplatz St. Gallen-Altenrhein gegen die Betriebszeiten verstossen. Zweimal seien spät abends noch Maschinen in Altenrhein gelandet. An einem Sonntag sei eine Maschine zu früh – kurz nach 7.00 Uhr – wieder abgehoben, berichtet das St. Galler Tagblatt.

Für diese Spätlandungen und den nicht erlaubten Frühstart sei der private Flugplatz mit einer Strafe von 800 Franken bestraft worden. Die Flugplatz-Leitung rechtfertig sich für die abweichenden Start- bzw. Landezeiten: “Es war einmal das Wetter, dann ein technisches Problem sowie daraus folgend der frühe Start. All diese Entscheidungen wurden zu Gunsten der Passagiere getroffen und haben uns keine wirtschaftlichen Vorteile gebracht.”

Am Ostschweizer Regionalflugplatz gelten folgende Betriebszeiten:

  • montags bis freitags von 6.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 21.00 Uhr
  • samstags von 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr
  • sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr
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