Der 21. Jänner begann nass und mit starkem Regen. Um 5.30 Uhr war es noch stockdunkel. Kaum jemand würde bei diesen Verhältnissen mit einem Motorradfahrer rechnen. Und dennoch war der 43-jährige Arbeiter mit seinem Zweirad auf dem Weg zur Arbeit. Ebenso wie eine 26-jährige Oberländerin, die auf der Rheinstraße Richtung Bregenz fuhr. In der Höhe der Bäckerei Hammerl wollte sie links abbiegen. Den aus Bregenz entgegenkommenden Pkw nahm sie wahr, doch den davor fahrenden Zweiradfahrer nicht. So schien ihr die Verkehrslücke ausreichend, um noch vor dem Gegenverkehr links abzubiegen.
Keine Chance
Der Motorradfahrer war weder zu schnell unterwegs noch verhielt er sich sonst in irgendeiner Weise vorschriftswidrig. Eine halbe Sekunde leuchtete sein Bremslicht auf, dann krachte es”, erzählt jener Autolenker, der hinter dem Unfallopfer spurte. Die junge Frau, welche unter dem Erlebten auch heute noch sichtlich leidet, hat das Motorrad schlichtweg übersehen. Der Mann hatte keine Chance, die Kollision zu verhindern”, begründet Richter Christian Röthlin den Schuldspruch. Das Opfer verstarb eine halbe Stunde später an der Unfallstelle. 1440 Euro lautet die Strafe für die fahrlässige Tötung, die Hälfte wird bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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