Ulli Sima mit Adolf Hitler verglichen: Erste Verurteilung gegen Hassposter

Medienberichten zufolge ist ein Listenhund-Besitzer, der die Politikerin auf deren Facebook-Seite wiederholt beschimpft hatte, zu einer teilbedingten Strafe von 320 Euro verurteilt worden.
Strenge Listenhunde-Gesetze erregten Unmut des Angeklagten
Anlass für die gegen Sima gerichteten – und mittlerweile gelöschten – Hasspostings waren das neue Wiener Tierhaltegesetz, das strengere Regeln für Kampfhunde vorsieht und scheinbar manch Hundebesitzer in große Rage versetzte – so wie den Angeklagten. Der Mann hatte Sima unter seinem Klarnamen wiederholt auf das Derbste beschimpft und ist auch der Aufforderung von Simas Rechtsvertretern, dies zu unterlassen, nicht nachgekommen.
Hasspostings: Ulli Sima mit Adolf Hitler verglichen
Unter anderem verglich der Hundebesitzer Sima mit Adolf Hitler und unterstellte ihr, ihre Position durch sexuelle Gefälligkeiten erlangt zu haben. Die Stadträtin klagte ihn schließlich wegen Beleidigung und übler Nachrede.
Der Mann erhielt schließlich eine teilbedingte Strafe von 320 Euro, wobei der Richter die Hälfte mit einer zweijährigen teilbedingten Probezeit nachgesehen habe, wie Simas Anwältin Maria Windhager dem “Kurier” berichtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegenüber “Heute” kündigte Sima an, auch künftig gegen alle Hassposter vorgehen zu wollen.
(apa/red)
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