Ukrainische Studierende weiter von Studiengebühren befreit

"Denn auch nach 2,5 Jahren ist leider kein Ende des Ukrainekriegs abzusehen", begründete Bildungsminister Martin Polaschek die Entscheidung für die Verlängerung der Maßnahme.
Befreieung von Studiengebühren für ukrainische Studierende für Wintersemester 2024/25 verlängert
Seit dem Sommersemester 2022 sind ukrainische Studierende, die an einer der 22 staatlichen Universitäten oder an einer der 14 Pädagogischen Hochschulen (PH) in Österreich registriert sind, von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Durch eine aktuelle Änderung der Studienbeitragsverordnung, die Polaschek am Freitag zur Begutachtung vorgelegt hat, entfallen für die ukrainischen Studenten und Studentinnen 726,72 Euro an Gebühren pro Semester. Dieser Betrag entspricht den üblichen Kosten für Studierende aus Drittländern pro Semester, welcher doppelt so hoch ist wie der reguläre Studienbeitrag. Bei den Fachhochschulen (FH) und Privatuniversitäten (PrivHS) ist es dem BMBWF aufgrund der spezifischen rechtlichen und finanziellen Bedingungen nicht möglich, entsprechende Regelungen zu erlassen. Dennoch bieten viele FHs und PrivHS eigene Unterstützungsangebote.
(APA/Red)
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