Dies teilte der F.s österreichischer Verteidiger, der einstweilen anonym bleiben möchte, am Dienstagnachmittag mit. “Die Vorwürfe, er habe Gefangene getötet, sind bei meinem Mandanten auf Unverständnis gestoßen und wurden von ihm glaubhaft negiert”, erklärte der Verteidiger. Die Frage nach getöteten Zivilisten, ergänzte er, sei im Laufe der umfangreichen Einvernahme am Dienstag gar nicht aufgekommen. Über weitere Details des Strafverfahrens wollte der von F.s Angehörigen engagierte Jurist zunächst keine Auskünfte geben.
Entscheidung über U-Haft am Mittwoch
Nach Angaben ihres Sprechers Erich Habitzl wollte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nach dieser Einvernahme vom Dienstag entscheiden, ob sie Untersuchungshaft für F. beantragen werde. Eine etwaige Gerichtsverhandlung, in der das Landesgericht Wiener Neustadt über diese Haftfrage entscheiden würde, könnte am Mittwoch stattfinden, hieß es am Dienstagvormittag vonseiten der Staatsanwaltschaft.
F., für den die Unschuldsvermutung gilt, war Ende April auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls aus Österreich von polnischen Behörden unweit der ukrainischen Grenze verhaftet und am Montag nach Österreich überstellt worden.
Soll Zivilisten getötet haben
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verdächtigt ihn, zu einem bisher nicht näher genannten Zeitpunkt im Frühjahr 2016 “gegnerische Soldaten, die sich bereits ergeben hatten, beziehungsweise Zivilisten getötet” zu haben.
Nach Angaben des ukrainischen Verteidigungsministeriums war der 25-jährige Österreicher seit dem 17. Mai 2016 Angehöriger der 59. Brigade der regulären ukrainischen Streitkräfte und hat sich am 15. Dezember 2016 unerlaubt von seiner Einheit entfernt. Medienberichte, wonach F. auch in Verbänden des “Prawyj Sektor” (“Rechter Sektor”) gekämpft habe, wurden von dieser rechtsextremen Organisation gegenüber der APA dementiert.
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