Dies teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, am Dienstag der APA mit. Nach der für Dienstag geplanten Einvernahme werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie ihren U-Haft-Antrag aufrecht erhalte.
Die Haftverhandlung werde voraussichtlich am Mittwoch stattfinden, sagte Habitzl. F. befinde sich derzeit “in Polizeigewahrsam in Österreich”. Bei der Einvernahme werde ein Staatsanwalt anwesend sein. Sollte das Gericht einem etwaigen Antrag stattgeben, würde F. zunächst für 14 Tage in Untersuchungshaft genommen.
An österreichische Behörden übergeben
F. war Ende April auf dem Weg in die Ukraine von polnischen Behörden auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls aus Österreich verhaftet worden. Polen übergab den 25-Jährigen am gestrigen Montag den österreichischen Behörden.
Soll Zivilisten getötet haben
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wirft dem 25-Jährigen vor, auf der ukrainischen Seite gekämpft und “gegnerische Soldaten, die sich bereits ergeben hatten, beziehungsweise Zivilisten getötet” zu haben. Die “Kriegsverbrechen” sollen im “Frühjahr 2016” verübt worden sein. F. gilt bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig.
Laut offiziellen Angaben des ukrainischen Verteidigungsministeriums war der Österreicher seit dem 17. Mai 2016 Angehöriger der 59. Brigade der regulären ukrainischen Streitkräfte und hat sich am 15. Dezember 2016 unerlaubt von seiner Einheit entfernt. Angaben, wonach F. auch im rechtsextremen “Prawyj Sektor” (“Rechter Sektor”) gekämpft habe, wurden von diesem dementiert.
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